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WEG-Verwaltung

Rücklagenkonto in die Rücklage übernehmen

Hat die Gemeinschaft ein eigenes Rücklagenkonto, stehen Zuführungen, Zinsen und Entnahmen schon in den Umsätzen. immoflow übernimmt sie in die Rücklage, damit Sie nichts doppelt erfassen. Danach zeigen „Rücklagen“ und der Vermögensbericht der Jahresabrechnung dieselbe Entwicklung wie das Rücklagenkonto.

In immoflow: Alle Funktionen › Rücklagen › Rücklage

Schritt für Schritt

  1. Kontoauszüge des Rücklagenkontos unter Buchhaltung › Umsätze importieren.

  2. In der Jahresabrechnung unter „Geldrechnung“ › „Konten“ das Bankkonto als „Rücklagenkonto“ eintragen.

  3. Unter Rücklagen die Rücklage der Gemeinschaft öffnen. Die Karte des Rücklagenkontos zeigt, wie viele Umsätze des Jahres noch nicht übernommen sind.

  4. „Aus Rücklagenkonto übernehmen“ wählen. Die Vorschau zeigt jeden Umsatz mit Art und Rücklage, so wie die Geldrechnung ihn zählt.

  5. Art und Rücklage bei Bedarf ändern. Bei Zinsen, die netto gutgeschrieben wurden, die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den Soli laut Abschluss eintragen.

  6. Umsätze ankreuzen und übernehmen. Rückgängig machen Sie das über die Meldung oder durch Archivieren der Buchungen.

  7. Nehmen Sie später einen Bankimport zurück, zeigt die Karte die betroffenen Buchungen rot. „Übernahme zurücknehmen“ archiviert sie mit einem Klick.

Ergebnis

Die Buchungen stehen unter „Buchungen“ mit dem Vermerk „Vom Rücklagenkonto übernommen“. Datum, Art und Betrag kommen aus dem Umsatz und sind fest; Text, Notiz und Beschluss können Sie ändern.

Sonderfälle

Jeder Umsatz nur einmal

Ein übernommener Umsatz steht in der Vorschau als „übernommen“ und lässt sich nicht noch einmal übernehmen, auch nicht in eine andere Rücklage. Soll er in eine andere Rücklage, archivieren Sie die Buchung und übernehmen ihn neu.

Zinsen netto im Abschluss

Viele Banken schreiben die Zinsen nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Soli gut. Tragen Sie die Steuer laut Abschluss oder Steuerbescheinigung ein: immoflow bucht Zinsen vor Steuer und die Steuer getrennt. Geldrechnung und Anlage KAP rechnen dann mit denselben Zahlen.

Steuererstattung der Bank

Erstattet die Bank einbehaltene Kapitalertragsteuer oder Soli, etwa als „Stornorechnung“ zum Abschluss, schlägt immoflow die Art „Steuererstattung“ vor. Sie ist kein Zins: Sie erhöht den Stand der Rücklage und mindert die einbehaltene Steuer in Geldrechnung, Vermögensbericht und Kapitalerträgen (Anlage KAP).

Zuführungen aus dem Hausgeld schon gebucht

Haben Sie für das Jahr schon „Zuführungen aus Hausgeld buchen“ genutzt, ist die Umbuchung vom Hausgeldkonto vermutlich dasselbe Geld. Sie ist dann nicht angekreuzt, damit die Rücklage nicht doppelt wächst.

Mehrere Rücklagen

Gibt es neben der Erhaltungsrücklage eine zweckgebundene Rücklage, wählen Sie je Umsatz die Rücklage. Verglichen wird die Summe aller Rücklagen der Gemeinschaft mit dem Rücklagenkonto.

Einen Umsatz auf zwei Rücklagen aufteilen

Wird eine Zuführung laut Wirtschaftsplan auf mehrere Rücklagen verteilt, wählen Sie „Auf mehrere Rücklagen aufteilen“ und tragen den Betrag für die weitere Rücklage ein. Die erste Rücklage bekommt den Rest, so ergeben die Teile immer genau den Umsatz. Auch ein aufgeteilter Umsatz wird nur einmal übernommen.

Rücklagen und Rücklagenkonto weichen ab

Dann zeigen die Rücklage und der Vermögensbericht einen Hinweis mit den abweichenden Zeilen, etwa Zuführungen oder Anfangsbestand. Übernehmen Sie die fehlenden Umsätze oder prüfen Sie den Eröffnungssaldo der Rücklage.

Entnahmen

Entnahmen brauchen einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Tragen Sie ihn nach dem Übernehmen in der Buchung ein; der Bericht zählt Entnahmen ohne Beschluss.

Stand: 07.11.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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