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WEG-Verwaltung (Vorschau)

WEG-Verwaltung für ein Objekt einschalten

Die WEG-Verwaltung ist in immoflow eine Vorschau (erste Stufe) und nicht abschließend fachlich geprüft. Wenn Sie eine Eigentümergemeinschaft verwalten, schalten Sie das für das Gebäude um. Das Objekt zeigt dann die Tabs Eigentümer und Jahresabrechnung. Vermieten Sie einzelne Wohnungen zusätzlich für den Eigentümer (Sondereigentumsverwaltung, SEV), kennzeichnen Sie diese Wohnungen später im Tab „Eigentümer“. Rechtliches und Rechenwege prüfen Sie im Einzelfall selbst.

In immoflow: Objekte › Objekt › Bearbeiten

Schritt für Schritt

  1. Das Objekt der Gemeinschaft unter Objekte öffnen. Es muss mit seinen Einheiten schon angelegt sein.

  2. „Bearbeiten“ wählen. Das Panel „Stammdaten bearbeiten“ öffnet sich.

  3. „Weitere Angaben“ aufklappen, bei „Verwaltung“ „WEG-Verwaltung durch Sie“ wählen und speichern.

  4. Das Objekt zeigt jetzt die Tabs „Eigentümer“ und „Jahresabrechnung“.

  5. Wirtschaftsplan, Rücklage und Versammlungen finden Sie unter Alle Funktionen › Eigentümergemeinschaft (WEG).

  6. Vermieten Sie einzelne Wohnungen für den Eigentümer mit, schalten Sie im Tab „Eigentümer“ den Schalter „SEV“ der Wohnung ein, siehe SEV je Wohnung kennzeichnen.

Ergebnis

Das Objekt ist als Gemeinschaft eingerichtet. Als Nächstes prüfen Sie die Eigentümer und legen den Wirtschaftsplan an.

Sonderfälle

Sie besitzen nur eine Wohnung in der Gemeinschaft

Dann verwaltet jemand anderes die Gemeinschaft. Wählen Sie „WEG-Verwaltung extern“. Das Objekt bleibt ein normales Mietobjekt, und Sie übernehmen nur das Hausgeld in die Nebenkosten, siehe Hausgeldabrechnung der Verwaltung übernehmen. Betreut eine Sondereigentumsverwaltung Ihre Wohnung, heißt die Auswahl „SEV extern (Sondereigentumsverwaltung)“.

Beim Anlegen eines Objekts fehlt die Auswahl

Im Assistenten „Objekt anlegen“ gibt es „WEG-Verwaltung durch Sie“ nicht. Legen Sie das Objekt normal an und stellen Sie die Verwaltung danach in den Stammdaten um.

Der Modus gilt für das ganze Objekt

Sie stellen ihn am Objekt ein, nicht an einzelnen Einheiten. Eine Wohnung allein ist keine Gemeinschaft. Welche Wohnungen Sie zusätzlich als SEV betreuen, kennzeichnen Sie dagegen je Wohnung.

Der Bereich WEG fehlt unter „Alle Funktionen“

Er erscheint, sobald ein Objekt zu einer WEG gehört. Sonst blenden Sie ihn dort mit „WEG-Funktionen einblenden“ ein. Bereits erfasste Mietverhältnisse bleiben im Objekt erreichbar.

Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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