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Nebenkostenabrechnung

WEG-Hausgeldabrechnung übernehmen

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung bildet die Hausgeldabrechnung der WEG die Grundlage. Nicht alles davon dürfen Sie umlegen: Verwaltung, Erhaltungsrücklage und Instandhaltung bleiben bei Ihnen.

In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung › Schritt „Kosten“

Schritt für Schritt

  1. Im Schritt „Kosten“ „WEG-Abrechnung übernehmen“ wählen.

  2. Die Hausgeldabrechnung (Einzelabrechnung Ihrer Wohnung) hochladen.

  3. Die Positionen mit dem Betrag Ihrer Wohnung eintragen. immoflow schlägt je Position die Kostenart nach § 2 BetrKV vor.

  4. Vorschläge prüfen: umlagefähige Positionen gehen an den Mieter, Verwaltung, Erhaltungsrücklage, Instandhaltung und Bankgebühren bleiben beim Vermieter.

  5. Eigene Kosten ergänzen, die nicht über die WEG laufen, zum Beispiel Grundsteuer.

  6. Die Übersicht zeigt Hausgeld gesamt, davon an den Mieter und was bei Ihnen bleibt.

Sonderfälle

Abrechnung der WEG kommt spät

Die Frist gegenüber dem Mieter läuft trotzdem. Kommt die WEG-Abrechnung erst kurz vor Fristende, rechnen Sie zügig ab; eine verspätete WEG-Abrechnung entschuldigt den Vermieter nicht automatisch.

Verteilung nach Miteigentumsanteilen

Die WEG verteilt oft nach Miteigentumsanteilen. Gegenüber dem Mieter gilt der Schlüssel aus dem Mietvertrag; bei nur einer Wohnung ändert das am Betrag in der Regel nichts.

Heizkosten mit Mieterwechsel

Die Heizkosten je Nutzer übernehmen Sie aus der Messdienst-Abrechnung (siehe Messdienst).

Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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