Nebenkostenabrechnung
CO2-Kosten aufteilen (CO2KostAufG)
Seit 2023 tragen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten der Heizung. Bei Wohngebäuden hängt der Anteil vom CO2-Ausstoß je Quadratmeter ab (Stufenmodell nach CO2KostAufG).
In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung › Schritt „Schlüssel“ › CO2-Kosten
Schritt für Schritt
Im Schritt „Schlüssel“ den Bereich „Messdienst und CO2-Kosten“ öffnen.
Den Erfassungsweg wählen: je Rechnung oder Lieferung, Summe aus der Abrechnung oder die fertigen Werte des Messdienstes.
CO2-Kosten und CO2-Ausstoß eintragen. Sie stehen auf der Brennstoff- oder Messdienstrechnung.
Die Gebäudeart prüfen. immoflow rechnet die Aufteilung und zeigt den Vermieteranteil.
Sonderfälle
Keine Angaben auf der Rechnung
Fehlen die Angaben, werden die CO2-Kosten nicht aufgeteilt. Mieter dürfen dann ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Fordern Sie die Werte beim Lieferanten an.
Mieter heizt selbst (Gasetage)
Gibt es keine zentrale Heizung, erhalten Mieter, die selbst Brennstoff beziehen, den Vermieteranteil erstattet. Diese Erstattungen erfassen Sie im selben Bereich.
Denkmalschutz oder Milieuschutz
Verhindern Vorgaben eine energetische Verbesserung, kann sich der Vermieteranteil verringern (§ 9 CO2KostAufG). Wählen Sie den passenden Grund und legen Sie den Nachweis ab.
Nichtwohngebäude
Bei Gewerbe gilt eine hälftige Teilung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Lieber selbst ausprobieren?
In der Live-Demo sehen Sie die Software mit Beispieldaten, ganz ohne Registrierung.
Bis 25 Einheiten dauerhaft kostenlos, ohne Kreditkarte.