Nebenkostenabrechnung
Leerstand in der Nebenkostenabrechnung
Steht eine Wohnung leer, trägt der Vermieter ihren Anteil an den Kosten. Die übrigen Mieter zahlen nur ihren eigenen Anteil, nicht mehr.
In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung
Schritt für Schritt
In den Startfragen „Mieterwechsel oder Leerstand“ bejahen.
Prüfen, dass die Mietverhältnisse richtige Beginn- und Enddaten haben. Die Zeit dazwischen gilt als Leerstand.
Bei Verbrauchskosten die Zählerstände des Leerstands eintragen (zum Beispiel Grundverbrauch der Heizung).
Im Schritt „Prüfen“ den Anteil „Leerstand“ ansehen. Er erscheint nicht in den Abrechnungen der Mieter.
Sonderfälle
Eigennutzung
Nutzen Sie eine Wohnung selbst, behandelt immoflow sie wie Leerstand: Ihr Anteil bleibt bei Ihnen.
Kosten nach Personen verteilt
Eine leere Wohnung hat keine Personen. Die Kosten des Leerstands dürfen trotzdem nicht auf die übrigen Mieter verschoben werden. Prüfen Sie im Schritt „Prüfen“, welcher Anteil auf den Leerstand entfällt, und wählen Sie im Zweifel einen anderen vereinbarten Schlüssel (fachlich prüfen).
Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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