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Nebenkostenabrechnung

Leerstand in der Nebenkostenabrechnung

Steht eine Wohnung leer, trägt der Vermieter ihren Anteil an den Kosten. Die übrigen Mieter zahlen nur ihren eigenen Anteil, nicht mehr.

In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung

Schritt für Schritt

  1. In den Startfragen „Mieterwechsel oder Leerstand“ bejahen.

  2. Prüfen, dass die Mietverhältnisse richtige Beginn- und Enddaten haben. Die Zeit dazwischen gilt als Leerstand.

  3. Bei Verbrauchskosten die Zählerstände des Leerstands eintragen (zum Beispiel Grundverbrauch der Heizung).

  4. Im Schritt „Prüfen“ den Anteil „Leerstand“ ansehen. Er erscheint nicht in den Abrechnungen der Mieter.

Sonderfälle

Eigennutzung

Nutzen Sie eine Wohnung selbst, behandelt immoflow sie wie Leerstand: Ihr Anteil bleibt bei Ihnen.

Kosten nach Personen verteilt

Eine leere Wohnung hat keine Personen. Die Kosten des Leerstands dürfen trotzdem nicht auf die übrigen Mieter verschoben werden. Prüfen Sie im Schritt „Prüfen“, welcher Anteil auf den Leerstand entfällt, und wählen Sie im Zweifel einen anderen vereinbarten Schlüssel (fachlich prüfen).

Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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