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Nebenkostenabrechnung

Heizkosten vom Messdienst übernehmen

Rechnet ein Messdienst die Heizkosten ab, müssen Sie nicht neu rechnen. Sie übernehmen entweder seine Beträge je Nutzer oder nur die Verbrauchswerte und lassen immoflow nach der Heizkostenverordnung verteilen.

In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung › Schritt „Schlüssel“ › Messdienst

Schritt für Schritt

  1. In der Abrechnung den Schritt „Schlüssel“ öffnen und den Bereich „Messdienst und CO2-Kosten“ aufklappen.

  2. Die Messdienst-Abrechnung (PDF oder CSV) hochladen. Sie wird als Dokument des Objekts abgelegt.

  3. Entscheiden: „Beträge je Nutzer übernehmen“ oder nur die Verbrauchswerte nutzen.

  4. Die Beträge laut Messdienst je Einheit und Nutzer eintragen oder aus der CSV-Vorlage einlesen, getrennt nach Heiz- und Warmwasserkosten.

  5. Im Schritt „Prüfen“ kontrollieren, dass die Summe den Heizkosten entspricht.

Sonderfälle

Mieterwechsel im Jahr

Der Messdienst rechnet den Wechsel meist schon mit einer Zwischenablesung ab und weist zwei Nutzer aus. Tragen Sie beide Beträge ein; immoflow teilt dann nicht noch einmal nach Tagen.

Leerstand in der Messdienst-Abrechnung

Weist der Messdienst einen Leerstand aus, ordnen Sie den Betrag „Leerstand (trägt der Vermieter)“ zu.

Heizöl oder Pellets ohne Messdienst

Dann rechnen Sie den Verbrauch über den Brennstoffbestand selbst. Die Anleitung dazu steht in der Dokumentation.

Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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