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Nebenkostenabrechnung

Mieterwechsel in der Nebenkostenabrechnung

Zieht im Jahr ein Mieter aus und ein anderer ein, bekommt jeder eine eigene Abrechnung für seine Zeit. Die Kosten werden nach Tagen aufgeteilt, Heizkosten vorrangig nach einer Zwischenablesung.

In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung

Schritt für Schritt

  1. Mietende des alten und Mietbeginn des neuen Mietverhältnisses prüfen.

  2. Für Heizung und Wasser die Zählerstände am Tag des Wechsels eintragen (Zwischenablesung).

  3. Im Schritt „Prüfen“ beide Abrechnungen kontrollieren.

  4. Im Schritt „Ergebnis“ für den Altmieter die neue Anschrift erfassen oder bestätigen, dass die alte noch gilt (zum Beispiel per Nachsendeauftrag).

Sonderfälle

Keine Zwischenablesung vorhanden

Dann werden auch Heizkosten zeitanteilig verteilt, unter Berücksichtigung der Gradtagszahlen (§ 9b HeizkostenV). Das ist zulässig, aber weniger genau.

Neue Anschrift unbekannt

Für die Frist zählt der Zugang beim Mieter. Ohne Anschrift ist der Versand per E-Mail möglich, wenn Sie eine Adresse haben. Versuchen Sie, die Anschrift rechtzeitig zu bekommen.

Kaution noch nicht abgerechnet

Eine zu erwartende Nachzahlung können Sie mit einem Teil der Kaution sichern (siehe Kaution abrechnen).

Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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