Mietverhältnis und Mieterwechsel
Kaution abrechnen und zurückzahlen
Nach dem Auszug rechnen Sie die Kaution ab: mit Zinsen, gegebenenfalls Einbehalten und dem Betrag, der an den Mieter zurückgeht.
In immoflow: Alle Funktionen › Kautionen › Kaution öffnen › Abrechnung
Schritt für Schritt
Die Kaution unter Alle Funktionen › Kautionen öffnen und zur Abrechnung wechseln.
Abrechnungsdatum eintragen. Optional die Zinsen nach § 551 Abs. 3 BGB berechnen lassen (Sparbuch-Sätze, anteilig je Jahr).
Einbehalte als Positionen mit Grund eintragen, zum Beispiel für Schäden oder offene Miete.
Anschrift des Mieters und die IBAN für die Auszahlung eintragen.
Kautionsabrechnung erstellen. Das PDF wird in Dokumente abgelegt.
Sonderfälle
Nebenkostenabrechnung steht noch aus
Ist eine Nachzahlung zu erwarten, dürfen Sie einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Abrechnung zurückhalten. Zahlen Sie den Rest schon aus und rechnen Sie den Einbehalt später neu ab („Neu abrechnen“).
Kaution wird ganz einbehalten
Übersteigen die Forderungen die Kaution, wird sie ganz einbehalten. Den Rest der Forderung verfolgen Sie als offenen Posten.
Bürgschaft oder Kautionsversicherung
Hier wird nichts ausgezahlt. Geben Sie die Bürgschaftsurkunde zurück oder melden Sie der Versicherung das Ende des Mietverhältnisses.
Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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