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Mietverhältnis und Mieterwechsel

Indexmiete erhöhen mit dem Verbraucherpreisindex

Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex (VPI). immoflow kennt die veröffentlichten Werte, rechnet die mögliche Erhöhung und meldet, wenn sie möglich ist.

In immoflow: Alle Funktionen › Mietanpassungen

Schritt für Schritt

  1. Im Mietverhältnis die Mietart Indexmiete wählen. Halten Sie den Mietvertrag mit dem vereinbarten Ausgangsindex bereit.

  2. Alle Funktionen › Mietanpassungen öffnen. Bei „Erhöhung jetzt möglich“ „Erhöhung vorbereiten“ wählen.

  3. Rechenweg und Prüfliste nach § 557b BGB durchgehen: Ausgangs- und aktueller Indexwert, Prozent, neue Miete.

  4. „Ankündigen (Brief erstellen)“ wählen und den Brief prüfen und versenden.

  5. Nach dem Versand die Erhöhung in die Sollstellungen übernehmen.

Sonderfälle

Letzte Erhöhung vor weniger als einem Jahr

Die Indexmiete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB). Die Prüfliste zeigt das Datum der letzten Änderung.

Index ist gesunken

Auch eine Mietsenkung lässt sich übernehmen. Ob Sie dazu verpflichtet sind, hängt vom Vertrag ab; im Zweifel rechtlich prüfen.

Basisjahr im Vertrag ist ein anderes

Alte Verträge nennen oft ein früheres Basisjahr (zum Beispiel 2015 = 100). Prüfen Sie, dass Ausgangs- und aktueller Wert zur gleichen Basis gehören.

Hinweis passt gerade nicht

Sie können den Hinweis ausblenden. Er erscheint wieder, sobald ein neuer Indexwert veröffentlicht ist.

Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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