WEG-Verwaltung (Vorschau)
Wirtschaftsplan der Gemeinschaft anlegen
Die WEG-Verwaltung ist in immoflow eine Vorschau (erste Stufe) und nicht abschließend fachlich geprüft. Der Wirtschaftsplan ist der Jahresplan der Gemeinschaft: geplante Kosten, Einnahmen und Zuführung zur Rücklage, verteilt auf die Einheiten. Daraus entsteht das Hausgeld.
In immoflow: Alle Funktionen › Wirtschaftspläne
Schritt für Schritt
Wirtschaftspläne öffnen und „Wirtschaftsplan anlegen“ wählen.
Jahr, Bezeichnung und das Objekt der Gemeinschaft angeben. Der Plan beginnt als Entwurf.
Im Tab „Positionen“ mit „Position hinzufügen“ die Zeilen erfassen: Ausgabe oder Einnahme, Bezeichnung, geplanter Betrag im Jahr und Verteilungsschlüssel.
Für die Rücklage eine Ausgabe mit „Zuführung zur Rücklage“ anlegen. Dafür muss unter Rücklagen schon eine Rücklage des Objekts existieren.
Den Tab „Hausgeld je Einheit“ prüfen. Dann im Menü „Weitere Aktionen“ „Als beschlossen markieren“ wählen.
Ergebnis
Der Plan gilt als beschlossen. Hausgeld je Einheit und Einzelwirtschaftspläne stehen bereit. Die Jahresabrechnung nimmt ihr Vorschuss-Soll aus dem letzten Plan.
Sonderfälle
Beschlossenen Plan noch ändern
Ein beschlossener Plan ist gesperrt. Über „Wieder als Entwurf bearbeiten“ öffnen Sie ihn erneut. Prüfen Sie, ob die Änderung zum Beschluss passt.
Plan fürs Folgejahr
„Ins Jahr … übernehmen“ kopiert den Plan. Passen Sie danach Beträge und Werte an.
Hausgeld gilt erst ab einem anderen Tag
Unter „Weitere Angaben“ tragen Sie Beschlussdatum, „Hausgeld gilt ab“ und den Beschluss ein, etwa „TOP 4, Eigentümerversammlung vom 12.05.2026“. Standard ist der 1. Januar.
Fehlbetrag
Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, zeigt der Plan einen Fehlbetrag. Er wird über das Hausgeld gedeckt.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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