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WEG-Verwaltung

Heizkosten nach Heizkostenverordnung verteilen

Heiz- und Warmwasserkosten einer gemeinsamen Anlage oder der Fernwärme verteilt die Gemeinschaft nach der Heizkostenverordnung: einen Teil nach Fläche (Grundkosten), den Rest nach dem Verbrauch jeder Wohnung. immoflow rechnet das je Position und übernimmt die Aufteilung aus dem Wirtschaftsplan als Vorschlag.

In immoflow: Objekte › Objekt › Jahresabrechnung

Schritt für Schritt

  1. In der Jahresabrechnung auf die Position mit den Heizkosten klicken, zum Beispiel „Fernwärme“, oder „Position hinzufügen“ wählen.

  2. „Nach Heizkostenverordnung verteilen“ anhaken. Wählen Sie, was die Position enthält: Heizung und Warmwasser aus einer Anlage, nur Heizung oder nur Warmwasser.

  3. Die Aufteilung prüfen, etwa „30 % Grundkosten / 70 % Verbrauch“, und den Maßstab der Grundkosten (Wohnfläche). Beantworten Sie die drei Fragen zur Pflicht zu 70 % nach Verbrauch.

  4. Bei Heizung und Warmwasser aus einer Anlage den Anteil Warmwasser bestimmen: Wärmemenge laut Wärmezähler, Formel nach Warmwassermenge oder Fläche, oder Betrag bzw. Anteil laut Messdienst. Dazu die Energie gesamt in kWh laut Versorger.

  5. Liegt die Rechnung des Versorgers über einen anderen Zeitraum, etwa Mai bis April, „Rechnungen auf <Jahr> abgrenzen“ anhaken und jede Rechnung mit Zeitraum und Betrag eintragen. immoflow rechnet den Teil des Jahres nach Tagen. Unter „Im Jahr gezahlt“ tragen Sie die Abschläge des Jahres ein.

  6. Speichern. Die Karte „Verbrauchswerte Heizung“ erscheint. „Werte eintragen oder einlesen“ öffnen und die Datei des Messdienstes einlesen (CSV, gleiches Format wie bei den Nebenkosten) oder die Werte je Wohnung abtippen. „Vorlage herunterladen“ liefert eine Datei mit einer Zeile je Wohnung.

  7. Fehlt ein Wert, weil ein Gerät ausgefallen ist, tragen Sie eine Schätzung ein und haken „geschätzt“ an, oder lassen Sie immoflow nach vergleichbaren Räumen schätzen.

Ergebnis

Jede Einzelabrechnung zeigt die Heizkosten in Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt, mit dem Anteil der Wohnung. Die Gesamtabrechnung erklärt den Rechenweg.

Sonderfälle

Es gibt keine Verbrauchswerte

Ohne jeden Wert verteilt immoflow die Kosten nach Fläche und kennzeichnet das in App und PDF deutlich als Ersatzverteilung. Das entspricht nicht der Heizkostenverordnung. Gegenüber der Gemeinschaft hat ein Eigentümer kein Kürzungsrecht (§ 12 Abs. 1 Satz 4 HeizkostenV), Mieter einer vermieteten Wohnung dürfen ihren Anteil aber um 15 % kürzen. Fragen Sie beim Messdienst nach den Werten.

Mehr als ein Viertel der Fläche geschätzt

Betreffen geschätzte oder fehlende Werte mehr als 25 % der Fläche, verteilt immoflow diesen Teil nur nach Fläche, wie es § 9a Abs. 2 HeizkostenV vorsieht.

Der Messdienst hat schon gerechnet

Liefert der Messdienst Beträge je Wohnung, wählen Sie „Beträge laut Messdienst-Abrechnung übernehmen“. Jede Wohnung trägt dann ihren Betrag. Weicht die Summe von der Position ab, verteilt immoflow im Verhältnis der Beträge und nennt die Differenz.

Kassenprinzip und Heizkosten

Auch wenn die Gemeinschaft nach Zahlungen abrechnet, gehören in die Einzelabrechnungen die Heizkosten des Verbrauchs im Jahr. Den Unterschied zu den gezahlten Abschlägen erläutert die Gesamtabrechnung, die Saldenprobe vergleicht die gezahlten Beträge mit der Buchhaltung.

CO2-Kosten für vermietende Eigentümer

Unter „CO2-Kosten“ tragen Sie die Angaben der Brennstoff- oder Fernwärmerechnung ein: CO2-Kosten und kg CO2 oder Energiegehalt und Emissionsfaktor, dazu den Lieferzeitraum. immoflow ordnet das Gebäude mit allen Wohnflächen in das Stufenmodell des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes ein und zeigt je Wohnung den Anteil an den CO2-Kosten und den Vermieteranteil, den vermietende Eigentümer nicht auf ihre Mieter umlegen dürfen. Fehlen Angaben oder eine Wohnfläche, steht ein deutlicher Hinweis in der Abrechnung, geschätzt wird nichts. Ohne Vermieteranteil dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen.

Grundkosten nach umbautem Raum oder MEA

Für den umbauten Raum legen Sie einen eigenen Schlüssel an und wählen ihn als Maßstab der Grundkosten. MEA nennt die Heizkostenverordnung nicht, sie passen nur, wenn sie den Flächen entsprechen.

Stand: 07.11.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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