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WEG-Verwaltung (Vorschau)

WEG-Vorschau: was geht und was noch fehlt

Die WEG-Verwaltung ist in immoflow eine Vorschau (erste Stufe) und nicht abschließend fachlich geprüft. Die Jahresabrechnung ist eine Vorschau. Eigentümerwechsel und Vermögensbericht sind enthalten, ihre Regeln sind aber nicht abschließend geprüft. Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) ist nur zum Teil abgebildet. Wenn Ihr Schwerpunkt die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften ist, sprechen Sie uns bitte vor dem Umstieg an.

In immoflow: Objekte › Objekt › Jahresabrechnung

Schritt für Schritt

  1. In der „Jahresabrechnung“ den Hinweis „Vorschau“ mit den offenen Punkten lesen.

  2. Kosten, Jahreszuordnung und Rücklagenzuführung prüfen.

  3. Bei der ersten Abrechnung eine bereits beschlossene Abrechnung nachrechnen und Abweichungen erklären.

  4. PDFs erst weitergeben, wenn Sie alles selbst geprüft haben. Der Beschluss der Eigentümer bleibt die Voraussetzung.

Sonderfälle

Was noch nicht abgebildet oder geprüft ist

Eigentümerwechsel und Vermögensbericht sind enthalten, ihre Regeln sind aber nicht abschließend geprüft. Unter Rücklagen gibt es einen Bericht zum Rücklagenstand als Rechenhilfe, siehe Erhaltungsrücklage führen. Bei der SEV lassen sich die Nebenkosten des Mieters aus der Einzelabrechnung vorbefüllen. Die Abrechnung gegenüber dem Eigentümer, die Mieteinnahmen je Eigentümer und die Grundsteuer gehören noch nicht dazu, ebenso fehlt im Brief des Mieters der Zusatz „im Auftrag von …“, siehe Nebenkosten der SEV-Wohnung vorbefüllen.

Rücklage nach Soll

Die Zuführung geht mit dem Soll laut Plan in die Abrechnung ein, nicht mit tatsächlichen Zahlungen. Ob das zu Ihrer Gemeinschaft passt, prüfen Sie.

Rundung und Steuerermäßigung

Die Anteile ergeben jede Position exakt. Andere Programme können um wenige Cent abweichen. Für § 35a EStG erscheinen nur erfasste Arbeitskosten, ob sie ansetzbar sind, ist nicht geprüft.

Mietverwaltung bleibt unberührt

Alles, was Sie als Vermieter nutzen, funktioniert wie bisher. Die Vorschau betrifft nur Objekte mit „WEG-Verwaltung durch Sie“.

Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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