WEG-Verwaltung (Vorschau)
Nebenkosten der SEV-Wohnung vorbefüllen
Die WEG-Verwaltung ist in immoflow eine Vorschau (erste Stufe) und nicht abschließend fachlich geprüft. Der Knopf „Nebenkosten vorbefüllen“ erspart das Abtippen der Hausgeldbeträge. Die Positionen landen als Vorschlag in der Nebenkostenabrechnung des Mieters. Prüfen Sie sie dort selbst, bevor Sie etwas versenden.
In immoflow: Objekte › Objekt › Jahresabrechnung › Sondereigentumsverwaltung
Schritt für Schritt
Im Tab „Eigentümer“ die Wohnung mit dem Schalter „SEV“ kennzeichnen. Im Tab „Jahresabrechnung“ die Abrechnung des Jahres anlegen und die Einzelabrechnungen so weit führen, dass sie Kosten enthalten.
Die Karte „Sondereigentumsverwaltung“ lesen. Die Tabelle zeigt je Wohnung „An den Mieter“, „Bleibt beim Eigentümer“ und den Stand.
In der Zeile der Wohnung „Nebenkosten vorbefüllen“ wählen. immoflow legt die Nebenkostenabrechnung des Kalenderjahres an oder nutzt die offene und trägt die Anteile der Wohnung als Positionen ein.
Die Meldung nennt, wie viele Positionen übernommen wurden. „Rückgängig“ in der Meldung nimmt die Übernahme zurück.
Mit „Nebenkosten <Jahr> öffnen“ in den Assistenten wechseln und die Positionen prüfen. Beim Schritt „Kosten“ steht der Bereich „Abrechnung auf Basis der WEG-Abrechnung“.
Ändert sich die Einzelabrechnung später, zeigt die Karte statt des Knopfes „Neu übernehmen“. Das ersetzt alle Hausgeld-Positionen dieser Wohnung. Die alten Positionen werden archiviert.
Ergebnis
Die Nebenkostenabrechnung des Mieters enthält die Hausgeld-Positionen seiner Wohnung. In der Karte steht „Übernommen“.
Sonderfälle
Was an den Mieter geht
Als Vorschlag gehen nur Betriebskosten an den Mieter. Verwaltung und Rücklage bleiben beim Eigentümer, die Rücklage geht nie an den Mieter. Die Zuordnung folgt dem Namen der Position. Ob eine Position umlagefähig ist, prüfen Sie im Einzelfall selbst.
Mehrere SEV-Wohnungen
Eine Nebenkostenabrechnung je Objekt und Kalenderjahr trägt alle SEV-Wohnungen. Jede Position hängt an ihrer Wohnung. Die Wohnungsauswahl im Assistenten wechselt dann nur die Ansicht und verschiebt nichts.
Die WEG-Abrechnung ist noch Vorschau
Die Karte weist darauf hin. Vorbefüllen ist auch vor dem Beschluss möglich. Das beruht auf einer Annahme. Prüfen Sie selbst, ob das für Ihren Fall passt, und übernehmen Sie nach Änderungen neu.
Der Knopf fehlt oder ist nicht klickbar
Ohne Schreibrechte erscheint kein Knopf. Sonst steht bei der Wohnung ein Text mit dem Grund, siehe Warum „Nebenkosten vorbefüllen“ gesperrt ist.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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