Nebenkostenabrechnung
Heizöl und Pellets nach Bestand abrechnen
Heizöl wird selten genau zum Jahreswechsel geliefert. In die Abrechnung gehört der Brennstoff, der im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde, nicht die Summe der Rechnungen. immoflow rechnet das für Sie: Anfangsbestand plus Lieferungen minus Endbestand.
In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung › Schritt „Kosten“ › „Brennstoff-Bestand“
Schritt für Schritt
Bei den Startfragen unter „Wie wird Ihr Haus beheizt?“ Heizöl, Pellets oder Flüssiggas wählen.
Im Schritt „Kosten“ die Karte „Brennstoff-Bestand“ öffnen und „Bestandsrechnung“ wählen. Den Energieträger prüfen.
„1. Anfangsbestand“: Menge und Wert eintragen. Gibt es eine Abrechnung des Vorjahres, übernehmen Sie mit „Übernehmen“ deren Endbestand.
„2. Lieferungen im Zeitraum“: „Lieferung hinzufügen“ und je Lieferung Datum, Menge und Rechnungsbetrag eintragen.
„3. Endbestand“: Menge und „Festgestellt am“ eintragen. Ohne Füllstandsanzeige hilft ein Peilstab mit der Tanktabelle.
Unter „So wird gerechnet“ prüfen, ob Verbrauch und Kosten stimmen. Das Ergebnis wird als Position der Heizkosten übernommen.
Ergebnis
Eine Heizkostenposition, die nur den verbrauchten Brennstoff enthält. Der Endbestand ist der Anfangsbestand der nächsten Abrechnung.
Sonderfälle
Lieferrechnungen stehen schon als Kosten da
Haben Sie die Rechnungen als Kostenposition erfasst, würde der Brennstoff doppelt berechnet. immoflow zeigt dann „Heizkosten doppelt“ und lässt weder PDF noch Versand zu. Wählen Sie „Als Lieferung übernehmen“, „Durch die Bestandsrechnung ersetzen“ oder „Bestandsrechnung nicht verwenden“.
Bewertung des Bestands
Standard ist „Zuerst geliefert, zuerst verbraucht“. Auf Wunsch rechnen Sie mit dem „Durchschnittspreis“. Bleiben Sie von Jahr zu Jahr beim selben Verfahren und lassen Sie die Wahl im Zweifel fachlich prüfen.
Lieferung außerhalb des Zeitraums
Liegt das Lieferdatum nicht im Abrechnungszeitraum, weist immoflow darauf hin. Prüfen Sie Datum und Zeitraum, bevor Sie weitermachen.
Sie wollen nur einen Betrag eintragen
Mit „Betrag von Hand“ tragen Sie die Brennstoffkosten selbst ein. Setzen Sie dann nur den im Zeitraum verbrauchten Brennstoff an.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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