Nebenkostenabrechnung
Haushaltsnahe Leistungen ausweisen
Mieter können Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in ihrer Steuererklärung ansetzen. Dafür brauchen sie die Beträge in der Abrechnung. immoflow weist sie auf Wunsch aus. Begünstigt sind nur Arbeitskosten, kein Material.
In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung › Schritt „Kosten“ › „Weitere Angaben“
Schritt für Schritt
Im Schritt „Kosten“ in der Zeile der Rechnung „Weitere Angaben“ öffnen.
Bei „Art nach § 35a EStG“ prüfen, was vorgeschlagen ist. Zur Wahl stehen haushaltsnahe Dienstleistung, Handwerkerleistung und „Nicht begünstigt“.
Bei „Davon Arbeitskosten“ nur Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten laut Rechnung eintragen, ohne Material.
Im Schritt „Ergebnis“ prüfen, dass „Angaben für die Steuererklärung (§ 35a EStG) ausweisen“ eingeschaltet ist.
Das PDF öffnen. Im Abschnitt „Angaben für Ihre Steuererklärung (§ 35a EStG)“ steht der Anteil des Mieters.
Ergebnis
Jeder Wohnraummieter erhält mit der Abrechnung eine Aufstellung seiner Arbeitskosten, getrennt nach Dienstleistung und Handwerker.
Sonderfälle
Rechnung ohne getrennte Arbeitskosten
Fehlen die Arbeitskosten, meldet immoflow, dass die Position in der Aufstellung fehlt. Bitten Sie den Handwerker oder Dienstleister um eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten.
Vorschläge sind nur Vorschläge
Hauswart, Reinigung und Gartenpflege schlägt immoflow als haushaltsnahe Dienstleistung vor, Schornsteinfeger und Wartung als Handwerkerleistung. Ob die Leistung im Einzelfall begünstigt ist, klärt die Steuerberatung.
Gewerbemieter
Für Gewerbemieter erscheint der Abschnitt nicht im PDF.
Position teils nicht umlagefähig
Haben Sie einen nicht umlagefähigen Anteil abgezogen, kürzt immoflow die Arbeitskosten im selben Verhältnis.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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