Nebenkostenabrechnung
Nicht umlagefähigen Anteil abziehen
Manche Rechnungen gehören nur zum Teil in die Abrechnung, etwa der Hauswart mit Reparaturen oder die Gartenpflege mit Neuanlage. Den Rest tragen Sie. Die Abrechnung weist den Abzug aus.
In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung › Schritt „Kosten“ › „Weitere Angaben“
Schritt für Schritt
Im Schritt „Kosten“ in der Zeile der Rechnung das Symbol „Weitere Angaben“ wählen.
Unter „Davon nicht umlagefähig“ zwischen „Betrag“ und „Prozent“ wählen.
Den „Nicht umlagefähigen Betrag“ oder den „Nicht umlagefähigen Anteil“ eintragen.
Den „Grund“ wählen: Reparatur / Instandhaltung, Verwaltung, Neuanlage / Erstausstattung, Rücklage oder Sonstiges.
Auf Wunsch eine „Notiz (erscheint in der Abrechnung)“ ergänzen.
Das Ergebnis lesen: Rechnungsbetrag minus nicht umlagefähig gleich umlagefähig.
Ergebnis
Verteilt wird nur der umlagefähige Rest. Der Abzug erscheint mit Grund in der Abrechnung des Mieters.
Sonderfälle
Vorschläge für typische Mischrechnungen
Bei Hauswart, Gartenpflege, Aufzug und Reinigung zeigt immoflow einen Hinweis und schlägt den Grund vor, zum Beispiel Reparatur beim Hauswart oder Neuanlage bei der Gartenpflege.
Abzug größer als die Rechnung
Das lässt immoflow nicht zu. Prüfen Sie Betrag oder Prozentsatz.
Rechnung enthält auch Arbeitskosten für die Steuer
Tragen Sie die Arbeitskosten der ganzen Rechnung ein. immoflow kürzt sie im selben Verhältnis wie den nicht umlagefähigen Anteil. Mehr dazu in Haushaltsnahe Leistungen ausweisen.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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