Nebenkostenabrechnung
Haus mit Gewerbe abrechnen
Bei gemischt genutzten Häusern kommen zwei Dinge hinzu. Verursacht das Gewerbe deutlich höhere Kosten, ist oft ein Vorwegabzug nötig. Rechnen Sie mit Umsatzsteuer ab, brauchen Sie je Rechnung die enthaltene Umsatzsteuer.
In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung › Schritt „Schlüssel“
Schritt für Schritt
Bei den Startfragen „Ist ein Laden, Büro oder eine Praxis dabei?“ mit Ja beantworten.
Im Schritt „Schlüssel“ bei der Position, die das Gewerbe stärker belastet, „Aufteilen / Vorwegabzug“ wählen.
„Vorwegabzug“ auswählen und den Anteil der Gewerbeeinheiten als Prozent oder Betrag eintragen. Der Rest geht nach dem Schlüssel der Position auf die übrigen Einheiten.
Mit Umsatzsteuer: Im Abschnitt „Umsatzsteuer“ je Rechnung die enthaltene Umsatzsteuer eintragen, bei Rechnungen ohne Umsatzsteuer 0 €.
Im Schritt „Prüfen“ Verteilung und Hinweise kontrollieren.
Ergebnis
Das Gewerbe trägt seinen Mehranteil vorab. Die Abrechnung zeigt die bereinigten Gesamtkosten und den Vorwegabzug je Position.
Sonderfälle
Wann ein Vorwegabzug sinnvoll ist
Typisch sind Müll eines Restaurants oder Wasser eines Friseurs. immoflow weist bei Müll, Wasser, Abwasser, Straßenreinigung und Reinigung auf diese Möglichkeit hin.
Grundsteuer
Nach der Rechtsprechung ist bei gemischt genutzten Objekten für die Grundsteuer kein Vorwegabzug nötig. Nach der Grundsteuerreform kann er trotzdem sinnvoll sein. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.
Versicherung mit Gewerbezuschlag
Wählen Sie „Rest auch auf die Gewerbeeinheiten verteilen“. Dann geht nur der Zuschlag vorab an das Gewerbe, die übrige Prämie tragen alle Einheiten.
Gewerbe ohne Wohnfläche
Für ein Ladenlokal heißt die Spalte „Wohn-/Nutzfläche (m²)“. Tragen Sie die Fläche in „Werte je Einheit“ ein.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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