WEG-Verwaltung
Eigentümerwechsel mitten im Jahr
Wird eine Wohnung der Gemeinschaft verkauft, tragen Sie den neuen Eigentümer mit dem Datum des Wechsels ein. immoflow verteilt offenes Hausgeld nach diesem Stichtag und die Jahresabrechnung übernimmt den Wechsel.
In immoflow: Objekte › Objekt › Eigentümer
Schritt für Schritt
Das Objekt mit WEG-Verwaltung öffnen und den Tab „Eigentümer“ wählen.
In der Karte „Hausgeld laut Wirtschaftsplan“ bei der Einheit „Eigentümerwechsel“ wählen.
„Name oder Firma“ und optional „Vorname“ des neuen Eigentümers eintragen. Gibt es den Kontakt schon, verwendet immoflow ihn.
Bei „Eigentümer seit“ das Datum des Wechsels eintragen und „Wechsel speichern“ wählen.
Die Meldung nennt, wie viele offene Monate auf den neuen Eigentümer übergehen. Mit „Rückgängig“ nehmen Sie den Wechsel sofort zurück.
Ergebnis
Offenes Hausgeld ab dem Stichtag steht beim neuen Eigentümer, ältere offene Beträge bleiben beim bisherigen. Die Jahresabrechnung zeigt den Wechsel in der Karte „Eigentümerwechsel“.
Sonderfälle
Teilweise bezahlte Monate
Nur ganz offene Hausgeld-Posten ab dem Stichtag gehen über. Ist ein Monat schon teilweise bezahlt, bleibt er beim bisherigen Eigentümer.
Wer zahlt was in der Abrechnung
immoflow rechnet die Vorschüsse dem Eigentümer am Fälligkeitstag zu, die Abrechnungsspitze dem Eigentümer am Tag des Beschlusses. Ein Kaufvertrag kann intern anders regeln, das klären die Beteiligten untereinander.
Sonderumlage und Nachzahlung
Offene Posten einer Sonderumlage oder Nachzahlung ab dem Stichtag gehen wie das Hausgeld mit über.
Falsch eingetragen
Zurücknehmen lässt sich nur der letzte Wechsel einer Einheit. Ohne bisherigen Eigentümer ist kein Wechsel möglich: Erfassen Sie dann zuerst die Eigentümer und Anteile.
Stand: 03.11.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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