Nebenkostenabrechnung
Abrechnungsfrist im Blick behalten
Die Abrechnung muss dem Mieter in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. immoflow zeigt die Frist je Objekt und weist im Assistenten darauf hin.
In immoflow: Nebenkosten › Fristen je Objekt
Schritt für Schritt
„Nebenkosten“ öffnen. Unter „Fristen je Objekt“ zeigt eine Ampel je Objekt den Stand: „Im Plan“, „Weniger als 3 Monate“, „Weniger als 1 Monat“, „Frist abgelaufen“ oder „Abgeschlossen“.
Über der Liste nennt „Nächste Frist“ das Objekt, das als Nächstes dran ist. „Frist in unter 3 Monaten“ zählt die fälligen Abrechnungen.
Im Schritt „Ergebnis“ das „Datum der Abrechnung“ (geplanter Zugang bei den Mietern) und das Zahlungsziel prüfen.
Im Schritt „Versand“ versenden. Nach dem Versand ändert sich die Ampel auf „Frist eingehalten: allen Mietern zugegangen“.
Ergebnis
Sie sehen früh, welche Abrechnung als Nächstes ablaufen würde, und versenden rechtzeitig.
Sonderfälle
Frist schon abgelaufen
Nachzahlungen können dann in der Regel nicht mehr verlangt werden, Guthaben bleiben bestehen. Im Schritt „Ergebnis“ gibt es das Feld „Ausnahme: Die Verspätung habe ich nicht zu vertreten, weil …“. Füllen Sie es nur aus, wenn das zutrifft, und lassen Sie den Fall im Zweifel rechtlich prüfen.
Zugang zählt, nicht der Versandtag
Für die Frist zählt der Zugang beim Mieter. immoflow rechnet bei E-Mail mit dem Versandtag und bei Post mit vier Werktagen. Bei knapper Frist ist ein sicherer Zustellweg besser.
WEG-Abrechnung kommt spät
Die Frist läuft gegenüber dem Mieter trotzdem. Rechnen Sie nach Eingang der Hausgeldabrechnung zügig ab.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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