Mietverhältnis und Mieterwechsel
Mieterhöhung nach Modernisierung schätzen
Für ein Projekt mit dem Schalter „Modernisierung (§ 559 BGB)“ rechnet immoflow im Reiter „Mieterhöhung“ eine erste Schätzung je Einheit. Sie ist eine Rechenhilfe, keine Rechtsberatung.
In immoflow: Alle Funktionen › Haus & Handwerker › Modernisierungen › Projekt › Mieterhöhung
Schritt für Schritt
Das Projekt öffnen und prüfen, dass Kosten, Erhaltungsanteil, Förderung und die Verteilung auf Einheiten stimmen.
Den Reiter „Mieterhöhung“ wählen. immoflow zeigt je Einheit die mögliche Erhöhung pro Monat.
Unter der Schätzung steht, ab wann die neue Miete gilt, wenn die Erhöhungserklärung heute zugeht: mit Beginn des dritten Monats nach Zugang (§ 559b Abs. 2 BGB). Prüfen Sie dazu „Ankündigung zugegangen am“.
„In Mietanpassungen vorbereiten“ wählen. immoflow öffnet die Mietanpassungen mit den Werten vorbefüllt.
Die Erhöhung dort prüfen und das Schreiben an den Mieter erstellen.
Sonderfälle
Grundlage der Schätzung
immoflow rechnet mit 8 % der umlagefähigen Kosten pro Jahr (§ 559 Abs. 1 BGB) und der Kappung von 3 €/m², bei einer Miete unter 7 €/m² von 2 €/m², innerhalb von sechs Jahren (§ 559 Abs. 3a BGB). Frühere Erhöhungen dieser Jahre zieht die Schätzung nicht ab.
Vereinfachtes Verfahren
Für kleinere Modernisierungen gibt es das vereinfachte Verfahren nach § 559c BGB. Schalten Sie es im Projekt ein, wenn Sie es nutzen wollen, und lassen Sie die Voraussetzungen im Einzelfall prüfen.
Kein Versand aus dem Projekt
Der Button öffnet nur die Mietanpassungen. Ein Schreiben versendet das Projekt nicht selbst.
Stand: 03.11.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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