Mieten und Mahnungen
Mahnsperre setzen: „Nicht erinnern bis …“
Haben Sie mit einem Mieter eine Ratenzahlung oder Stundung vereinbart, soll immoflow nicht weiter an eine Mahnung erinnern. Dafür gibt es die Mahnsperre „Nicht erinnern bis …“.
In immoflow: Buchhaltung › Offene Posten oder Mietverhältnis
Schritt für Schritt
Den offenen Posten unter Buchhaltung › Offene Posten öffnen. Für alle Forderungen eines Mieters öffnen Sie stattdessen das Mietverhältnis.
„Nicht erinnern bis …“ wählen.
Das Datum eintragen, bis zu dem keine Erinnerung erscheinen soll, und optional den Grund.
Speichern.
Ergebnis
Bis zum Datum erscheinen für diese Forderung (oder das ganze Mietverhältnis) keine Mahnvorschläge. Danach meldet sich immoflow wieder, falls noch etwas offen ist.
Sonderfälle
Ratenzahlung vereinbart
Setzen Sie die Sperre bis zur letzten Rate. Die Raten ordnen Sie wie gewohnt als Teilzahlungen zu.
Mieter bestreitet die Forderung
Bei einem Streit über die Höhe (etwa Mietminderung) setzen Sie die Sperre, bis die Sache geklärt ist, und notieren den Grund.
Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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