Mieten und Mahnungen
Zahlungstag je Mietverhältnis festlegen
Gesetzlich ist die Miete bis zum dritten Werktag fällig (§ 556b BGB). Zahlt ein Mieter regelmäßig später, etwa nach dem Gehaltseingang, stellen Sie den üblichen Zahlungstag ein.
In immoflow: Objekte › Mietverhältnisse › Mietverhältnis öffnen
Schritt für Schritt
Objekte › Mietverhältnisse öffnen und das Mietverhältnis anklicken.
Im Panel bei der Miete das Feld „Miete kommt üblicherweise bis zum“ öffnen.
Den Tag wählen, zum Beispiel den 15.
Speichern.
Ergebnis
Offene Miete, Erinnerungen und Mahnvorschläge zählen erst ab diesem Tag. Vorher erscheint der Mieter nicht als säumig.
Sonderfälle
Vertrag regelt einen anderen Fälligkeitstag
Steht im Mietvertrag ein späterer Tag, tragen Sie ihn hier ein. Ein früherer Tag als der dritte Werktag wird nicht angenommen.
Nur einmal später
Für eine einzelne Verspätung, etwa bei Ratenzahlung, ist die Mahnsperre der bessere Weg. Der Zahlungstag gilt für jeden Monat.
Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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