Mieten und Mahnungen
Teilzahlung und Restbetrag
Zahlt ein Mieter weniger als die Soll-Miete, erkennt immoflow die Differenz und schlägt „Teilzahlung zuordnen“ vor. Der fehlende Betrag bleibt als offener Posten stehen.
In immoflow: Buchhaltung › Umsätze
Schritt für Schritt
Den Umsatz unter Buchhaltung › Umsätze öffnen.
„Warum nicht zugeordnet?“ zeigt zum Beispiel: Betrag passt zu keiner offenen Forderung, mit der Differenz.
„Teilzahlung zuordnen“ wählen.
Unter Offene Posten steht der Rest mit derselben Fälligkeit.
Sonderfälle
Mieter mindert die Miete
Behält der Mieter einen Teil wegen eines Mangels ein, ordnen Sie die Zahlung als Teilzahlung zu. Ob die Minderung berechtigt ist, ist eine rechtliche Frage; bis zur Klärung hilft die Mahnsperre.
Rest kommt mit der nächsten Miete
Zahlt der Mieter im Folgemonat mehr, verteilen Sie die Zahlung auf den alten Rest und die neue Miete.
Kleine Differenz durch geänderte Vorauszahlung
Zahlt der Mieter nach einer Nebenkostenabrechnung noch die alte Vorauszahlung, entsteht jeden Monat ein kleiner Rest. Weisen Sie den Mieter auf den neuen Betrag hin.
Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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