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Mieten und Mahnungen

Teilzahlung und Restbetrag

Zahlt ein Mieter weniger als die Soll-Miete, erkennt immoflow die Differenz und schlägt „Teilzahlung zuordnen“ vor. Der fehlende Betrag bleibt als offener Posten stehen.

In immoflow: Buchhaltung › Umsätze

Schritt für Schritt

  1. Den Umsatz unter Buchhaltung › Umsätze öffnen.

  2. „Warum nicht zugeordnet?“ zeigt zum Beispiel: Betrag passt zu keiner offenen Forderung, mit der Differenz.

  3. „Teilzahlung zuordnen“ wählen.

  4. Unter Offene Posten steht der Rest mit derselben Fälligkeit.

Sonderfälle

Mieter mindert die Miete

Behält der Mieter einen Teil wegen eines Mangels ein, ordnen Sie die Zahlung als Teilzahlung zu. Ob die Minderung berechtigt ist, ist eine rechtliche Frage; bis zur Klärung hilft die Mahnsperre.

Rest kommt mit der nächsten Miete

Zahlt der Mieter im Folgemonat mehr, verteilen Sie die Zahlung auf den alten Rest und die neue Miete.

Kleine Differenz durch geänderte Vorauszahlung

Zahlt der Mieter nach einer Nebenkostenabrechnung noch die alte Vorauszahlung, entsteht jeden Monat ein kleiner Rest. Weisen Sie den Mieter auf den neuen Betrag hin.

Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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