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Mieten und Mahnungen

Ratenzahlung für einen Mietrückstand

Haben Sie mit einem Mieter vereinbart, einen Rückstand in Raten zu zahlen, halten Sie das in drei Schritten fest: Mahnsperre bis zur letzten Rate, Brief mit der Vereinbarung und jede Rate als Teilzahlung.

In immoflow: Buchhaltung › Offene Posten

Schritt für Schritt

  1. Den offenen Posten unter Buchhaltung › Offene Posten öffnen. Für alle Forderungen des Mieters öffnen Sie das Mietverhältnis unter Objekte › Mietverhältnisse.

  2. „Nicht erinnern bis …“ wählen, das Datum der letzten Rate eintragen und den Grund „Ratenzahlung vereinbart“ wählen. In der Notiz steht zum Beispiel „200 € Rate zum 15.“.

  3. Die Vereinbarung schriftlich festhalten: unter Briefe einen Brief an den Mieter erstellen (siehe Briefe und Serienbriefe).

  4. Jede Rate, die auf dem Konto eingeht, unter Buchhaltung › Umsätze als Teilzahlung zuordnen.

  5. Nach der letzten Rate prüfen, dass unter Offene Posten nichts mehr offen ist.

Sonderfälle

Eine Rate bleibt aus

Die Sperre läuft bis zum eingetragenen Datum. Mit „Sperre aufheben“ erscheint der Mieter sofort wieder in Erinnerungen und Mahnvorschlägen.

Die laufende Miete soll weiter gemahnt werden

Eine Sperre für das ganze Mietverhältnis gilt auch für neue Mieten. Sperren Sie stattdessen nur den Rückstand mit „Für diese Forderung nicht erinnern …“ am einzelnen Posten.

Lange Laufzeit

Eine Mahnsperre kann höchstens zwei Jahre in die Zukunft gesetzt werden. Bei längeren Plänen verlängern Sie sie später über „Ändern“.

Hoher Rückstand

Ob bei einem hohen Rückstand eine Kündigung in Betracht kommt, klären Sie rechtlich. immoflow liefert die Aufstellung der offenen Posten.

Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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