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Mietverhältnis und Mieterwechsel

E-Rechnung für Gewerbemieter

Haben Sie bei einem Gewerbemietverhältnis zur Umsatzsteuer optiert (§ 9 UStG), erstellt immoflow die Rechnung als PDF mit eingebetteter XRechnung (ZUGFeRD, EN 16931) und als reine XML-Datei. Die Pflichtangaben prüft immoflow selbst, eine amtliche Prüfung läuft nicht mit. Testen Sie die erste Rechnung bitte mit Ihrem Rechnungsempfänger. Für Wohnungsmieter ist das nicht nötig.

In immoflow: Objekte › Einheit › Mietverhältnis › E-Rechnung

Schritt für Schritt

  1. Unter Einstellungen › Briefkopf Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Bankverbindung und USt-IdNr. oder Steuernummer eintragen.

  2. Im Mietverhältnis (Gewerbe mit USt-Option) auf „E-Rechnung erstellen“ klicken.

  3. Leistungszeitraum (Monat von/bis), Rechnungsdatum, Fälligkeit und gegebenenfalls die Leitweg-ID eintragen.

  4. Vorschau prüfen. Fehlt eine Pflichtangabe, nennt immoflow sie mit dem Ort zum Ergänzen.

  5. „Rechnungsnummer vergeben und PDF herunterladen“: PDF und XML werden gespeichert und unter Dokumente beim Mietverhältnis abgelegt. Beträge kommen aus den Sollstellungen des Zeitraums, für künftige Monate aus dem Mietvertrag mit Staffel oder Index.

Ergebnis

Sie haben eine E-Rechnung mit fortlaufender Rechnungsnummer. Mit „Senden“ geht sie per E-Mail an den Mieter, mit „Stornieren“ entsteht eine Stornorechnung mit eigener Nummer; danach können Sie eine neue Rechnung erstellen.

Sonderfälle

Nebenkostenabrechnung

In der NK-Abrechnung finden Sie bei jedem Gewerbemieter mit USt-Option denselben Knopf. Die Vorauszahlungen werden als bereits gezahlt abgezogen; ein Guthaben erscheint als negativer Zahlbetrag.

Übergangsfristen

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. 2027. Ob und ab wann Ihre Mietrechnungen darunter fallen (zum Beispiel bei Dauerrechnungen über den Mietvertrag), bitte fachlich mit Ihrer Steuerberatung prüfen.

Rechnungsnummer

Die Nummer wird je Organisation fortlaufend vergeben und kann nicht zurückgenommen werden. Eine falsche Rechnung korrigieren Sie mit einer neuen Rechnung.

Stand: 27.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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