Glossar der Immobilienverwaltung
Anlage V
Formular der Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hier stehen Mieteinnahmen und Werbungskosten je Objekt.
Anlage V in der Praxis
Wer Wohnungen oder Häuser vermietet, gibt die Einkünfte daraus in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung an. Für jedes Objekt füllen Sie eine eigene Anlage V aus: oben die Einnahmen wie Mieten und Umlagen, darunter die Werbungskosten.
Zu den Werbungskosten zählen zum Beispiel Abschreibung (AfA), Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Grundsteuer und Versicherungen. Je sauberer Sie Ihre Umsätze im Jahr zuordnen, desto weniger Arbeit macht die Steuererklärung.
Anlage V in immoflow
Im Umsatz wählen Sie eine Steuerkategorie. Jede Kategorie ist einer Zeile der Anlage V zugeordnet. Unter Buchhaltung › Steuer & Export sehen Sie die Summen je Objekt und Jahr, dazu AfA und Schuldzinsen, und laden sie als CSV oder PDF herunter.
Die Zuordnung ist ein Vorschlag. Prüfen Sie die Werte vor der Abgabe, am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Der Begriff gehört zum Modul Buchhaltung: Zahlungseingänge zuordnen, Aufteilungen dokumentieren, offene Posten erkennen und Daten an den Steuerberater übergeben.
Quellen
Weiterlesen
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