WEG-Verwaltung
Hausgeld-Rückstand eines Eigentümers mahnen
Offenes Hausgeld sehen Sie im Objekt je Eigentümer und Einheit. Von dort erstellen Sie die nächste Mahnstufe. immoflow legt sie als Briefentwurf an, Sie prüfen und versenden ihn.
In immoflow: Objekte › Objekt › Eigentümer › Hausgeld-Soll und offene Beträge
Schritt für Schritt
Im Objekt mit WEG-Verwaltung den Tab „Eigentümer“ öffnen und zur Karte „Hausgeld-Soll und offene Beträge“ gehen.
In der Tabelle stehen Eigentümer, Einheit, Posten und der offene Betrag. Die Spalte „Nächster Schritt“ zeigt, was möglich ist.
„Zahlungserinnerung erstellen“, „1. Mahnung erstellen“ oder „2. Mahnung erstellen“ wählen. Zahlbar ist sie in 14 Tagen.
Die Meldung sagt, dass der Entwurf unter Briefe liegt. Dort den Text prüfen und den Brief fertigstellen.
Geht das Geld ein, die Zahlung unter Offene Posten dem Hausgeld zuordnen.
Sonderfälle
Warum keine Mahnung möglich ist
In der Spalte „Nächster Schritt“ steht dann der Grund, zum Beispiel „Noch nicht überfällig“, „Höchste Mahnstufe erreicht“ oder ab wann die nächste Stufe möglich ist.
Konto im Brief
Der Brief nennt das Konto der Gemeinschaft mit der IBAN, die im Objekt hinterlegt ist. Fehlt sie, verweist er auf das Konto im Briefkopf.
Text ist eine Vorlage
Der Entwurf ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie den Text vor dem Versand. Weitere Schritte wie ein Mahnverfahren klären Sie im Einzelfall.
Erstellt aus Versehen
Die Meldung bietet „Rückgängig“ an. Später verwerfen Sie den Entwurf unter Briefe.
Stand: 03.11.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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