Mieten und Mahnungen
Verzugszinsen und Mahngebühr in der Mahnung
immoflow rechnet Verzugszinsen nur, wenn Sie in den Mahnstufen einen Zinssatz eintragen. Den gesetzlichen Zinssatz ermittelt die App nicht: Sie legen ihn selbst fest.
In immoflow: Buchhaltung › Offene Posten › Posten › Nächste Stufe
Schritt für Schritt
Unter Mahnstufen einstellen je Stufe den „Verzugszins“ in % pro Jahr und eine „Mahngebühr“ eintragen.
Unter Offene Posten den überfälligen Posten öffnen. Bei „Nächste Stufe“ stehen „Zahlungsziel“, die vorbefüllte „Mahngebühr“ und eine Notiz.
immoflow zeigt die Verzugszinsen mit Zinssatz und Tagen seit Fälligkeit und die „Forderung gesamt“.
Gebühr oder Ziel bei Bedarf für diesen Posten ändern und die Stufe erfassen. Der Brief entsteht als Entwurf unter Briefe.
Sonderfälle
So wird gerechnet
Zinsen = offener Betrag × Zinssatz × Tage seit Fälligkeit bis zum Tag der Mahnung / 365, auf ganze Cent gerundet. Der Satz lässt sich zwischen 0 und 20 % pro Jahr eintragen.
Gesetzlicher Verzugszins
Nach § 288 Abs. 1 BGB beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen ohne Verbraucher neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich (§ 247 BGB). immoflow rechnet das nicht aus: Tragen Sie den Satz selbst ein und prüfen Sie ihn im Einzelfall.
Platzhalter im Brief
In eigenen Mahnvorlagen setzen Platzhalter wie Gebühr, Zinsen, Zinssatz, Zinstage und Gesamtforderung die Werte ein.
Stand: 03.11.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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