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Mieten und Mahnungen

Mahnstufen einstellen: Tage, Gebühr, Zins

Unter Offene Posten legen Sie für Ihre Organisation fest, wann welche Mahnstufe möglich ist und ob eine Gebühr oder Zinsen hinzukommen. Ab Werk gelten 0 Tage, keine Gebühr und 0 % Zins.

In immoflow: Buchhaltung › Offene Posten › … › Mahnstufen einstellen

Schritt für Schritt

  1. Buchhaltung › Offene Posten öffnen und im Menü „…“ „Mahnstufen einstellen“ wählen.

  2. Je Stufe (Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung) wählen, ob sie „Aktiv“ ist oder „Übersprungen“ wird.

  3. Bei „Tage nach Fälligkeit“ eintragen, ab welchem Tag die Stufe frühestens möglich ist.

  4. Optional „Mahngebühr“ und „Verzugszins“ in % pro Jahr eintragen.

  5. „Mahnstufen speichern“ wählen. Die Meldung bietet „Rückgängig“ an.

Ergebnis

Beim offenen Posten schlägt immoflow die nächste Stufe nach Ihren Einstellungen vor. Ist sie noch nicht erreicht, steht dort, ab wann sie vorgesehen ist.

Sonderfälle

Ohne Zahlungserinnerung

Setzen Sie die Zahlungserinnerung auf „Übersprungen“, beginnt immoflow direkt mit der 1. Mahnung.

Mahngebühr

Ab Werk gibt es keine Gebühr. Ob und in welcher Höhe eine Mahngebühr zulässig ist, klären Sie vorher, zum Beispiel mit Ihrem Eigentümerverband.

Nur mit Schreibrecht

Die Mahnstufen ändern nur Nutzer, die schreiben dürfen. Die Einstellung gilt für die ganze Organisation.

Stand: 03.11.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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