Erste Schritte
Von anderer Software umziehen
Einen Direktimport aus anderen Verwaltungsprogrammen gibt es nicht. Der Weg läuft über Excel oder CSV: Sie exportieren Listen aus Ihrer bisherigen Software und importieren sie in immoflow.
In immoflow: Import & Export › Importieren
Schritt für Schritt
Exportieren Sie in Ihrer bisherigen Software Objekte, Einheiten, Mieter und Mieten als Excel- oder CSV-Liste. Nutzen Sie dafür die Export- oder Listenfunktion des Programms.
Laden Sie unter Import & Export › Importieren die Vorlage herunter und bringen Sie Ihre Spalten in diese Form. Spalten wie Straße, Einheit, Mieter, Kaltmiete und Mietbeginn erkennt immoflow meist am Namen.
Wählen Sie „Objekte importieren“. Die Vorschau zeigt, welche Zeilen nicht übernommen werden, und nennt den Grund.
Importieren Sie Eigentümer, Dienstleister und weitere Adressen mit „Kontakte importieren“.
Kontoauszüge holen Sie bei Ihrer Bank, nicht aus der alten Software. So kommen auch ältere Zeiträume als CAMT, CSV, MT940 oder PDF-Auszug hinein.
Verträge und Abrechnungen als PDF legen Sie unter Dokumente ab (siehe Dokumente ablegen). Alternativ liest „Dokumente mit KI auslesen“ sie ein, Sie prüfen jeden Vorschlag.
Ergebnis
Ihre Objekte, Mieter und Kontakte stehen in immoflow. Die alte Software brauchen Sie nur noch zum Nachschlagen.
Sonderfälle
Alte Software noch nicht abschalten
Heben Sie die Exporte auf und lassen Sie die alte Software laufen, bis Abrechnung und Steuerunterlagen für das laufende Jahr fertig sind. So können Sie Zahlen vergleichen.
Stichtag und offene Posten
Mieten vor dem Umzugstag sollen nicht als offen erscheinen? Dafür gibt es „Buchhaltung beginnt am“ und „Mieten nachtragen und abhaken“ (siehe Mitten im Jahr starten).
Kautionen
Die Spalte „Kaution“ nimmt den Betrag auf. Den Zahlungsstatus prüfen Sie nach dem Import in der Kautionsverwaltung (siehe Kaution verwalten).
Personenbezogene Daten in Exportdateien
Exportlisten enthalten Namen und Kontaktdaten Ihrer Mieter. Bewahren Sie die Dateien sicher auf und löschen Sie, was Sie nicht mehr brauchen.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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