Wenn etwas nicht klappt
NK: „keine Betriebskostenart“ bei einer Position
Im Schritt „Kosten“ steht rot zu einer Position: „… ist keine Betriebskostenart …“ und weiter „Bitte Kostenart wählen oder als nicht umlagefähig markieren.“ Die Position ist als umlagefähig markiert, hat aber keine passende Kostenart, oder ihr Name klingt nach Verwaltung, Instandhaltung, Reparatur, Rücklage oder Bankgebühr.
In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung › Schritt „Kosten“
Schritt für Schritt
Öffnen Sie im Schritt „Kosten“ die Position aus der Meldung.
Wählen Sie die passende Kostenart aus der Liste, wenn es sich um laufende Kosten wie Grundsteuer, Wasser oder Hausmeister handelt.
Gehören die Kosten nicht zu den umlagefähigen Kosten, markieren Sie die Position als nicht umlagefähig. Sie erscheint dann nicht in der Abrechnung.
Enthält eine Rechnung beides, zum Beispiel Hausmeister und Reparatur, teilen Sie den nicht umlagefähigen Anteil ab.
Öffnen Sie danach „Prüfen“. Die Meldung ist weg, wenn Kostenart oder Markierung stimmen.
Ergebnis
Die Position ist eingeordnet und blockiert die Abrechnung nicht mehr.
Sonderfälle
Nicht umlagefähig, aber erwähnt
Als nicht umlagefähig markierte Positionen zeigt immoflow als Hinweis: „… ist nicht umlagefähig und erscheint nicht in der Abrechnung.“ Das ist gewollt.
Kabel-TV und Breitband
Zu Breitband- und Kabelentgelten zeigt immoflow den gelben Hinweis „Bitte prüfen Sie Ihren Mietvertrag.“ Er sperrt nichts. Ob Sie die Kosten umlegen, klären Sie mit Ihrer Beratung.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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