Nebenkostenabrechnung
Einwendungen und Belegeinsicht
Mieter dürfen die Rechnungen zur Abrechnung einsehen und Einwendungen erheben. immoflow hilft an zwei Stellen: mit einem Belegpaket für die Einsicht und mit einer Liste für Einwendungen.
In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung › Schritt „Versand“ und „Buchen“
Schritt für Schritt
Im Schritt „Versand“ die Karte „Belegpaket für die Belegeinsicht“ öffnen.
Belege abwählen, die Daten anderer Mieter enthalten und die Sie nicht weitergeben wollen. Solche Belege sind markiert.
„ZIP herunterladen“ wählen oder „Link erstellen (14 Tage gültig)“ und den Link an den Mieter schicken.
Geht eine Einwendung ein, im Schritt „Buchen“ unter „Einwendungen der Mieter“ „Einwendung erfassen“ wählen.
Mieter, Eingangsdatum und „Was beanstandet der Mieter?“ eintragen. Danach Status und „Ihre Antwort (Notiz)“ pflegen.
Ist die Einwendung berechtigt, erstellen Sie eine Korrektur.
Ergebnis
Belegeinsicht und Einwendungen sind dokumentiert, jede Einwendung hat einen Status und eine Fristanzeige.
Sonderfälle
Beleg enthält Daten anderer Mieter
Heizkosten- und Hausgeldabrechnungen können Namen und Kontodaten Dritter enthalten. immoflow markiert solche Belege. Schwärzen Sie Namen und Kontodaten vor der Weitergabe.
Einwendung nach Fristende
Zu jeder Einwendung zeigt immoflow „fristgerecht“ oder „nach Fristende“. Dafür braucht es den erfassten Zugang. Ohne ihn lässt sich die Frist nicht berechnen. Rechtlich bewerten müssen Sie den Einzelfall selbst.
Mieter besteht auf Einsicht vor Ort
Das Paket ersetzt keinen Termin, wenn der Mieter ihn verlangt. Die Abrechnung nennt die Belege bereits einzeln, das Paket erleichtert die Einsicht.
Einwendung zurückgewiesen oder zurückgenommen
Wählen Sie den passenden Status: „zurückgewiesen“, „zurückgenommen“, „teilweise berechtigt“ oder „berechtigt – korrigiert“. Der Verlauf bleibt erhalten.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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