Mieten und Mahnungen
Mietminderung: Zahlung und Mahnungen
immoflow hat keine eigene Minderungsrechnung. Sie halten eine Minderung mit vorhandenen Funktionen fest: Mangel als Schadensmeldung, Zahlung als Teilzahlung und eine Mahnsperre mit dem Grund „Streit oder Mietminderung“.
In immoflow: Buchhaltung › Umsätze
Schritt für Schritt
Den Mangel unter Alle Funktionen › Schadensmeldungen mit „Schaden melden“ erfassen: mit Fotos und dem Mietverhältnis, damit alles an einer Stelle steht.
Die gekürzte Zahlung unter Buchhaltung › Umsätze öffnen. Bei Hinweisen wie „Minderung“ im Verwendungszweck ordnet immoflow nicht automatisch zu. Sie ordnen die Zahlung selbst als Teilzahlung zu.
Der fehlende Betrag bleibt unter Offene Posten stehen.
Im Mietverhältnis „Nicht erinnern bis …“ wählen, den Grund „Streit oder Mietminderung“ und das Datum eintragen. In der Notiz halten Sie Mangel und Betrag fest.
Ist die Sache geklärt, heben Sie die Sperre auf oder lassen sie auslaufen.
Sonderfälle
Ob die Minderung berechtigt ist
Ob und in welcher Höhe gemindert werden darf, ist eine rechtliche Frage. immoflow prüft das nicht. Halten Sie Mangel, Datum und Betrag fest und lassen Sie unklare Fälle rechtlich prüfen.
Nur diese Forderung sperren
Die Mahnsperre gilt für das ganze Mietverhältnis. Wollen Sie nur die gekürzte Miete ausnehmen, öffnen Sie den offenen Posten und wählen „Für diese Forderung nicht erinnern …“. Der Mieter erscheint dann bei neuen Mieten weiter.
Mieter zahlt den Rest später
Ordnen Sie die spätere Zahlung als weitere Teilzahlung dem offenen Rest zu. Der Posten ist dann erledigt, der Verlauf bleibt sichtbar.
Die Sperre läuft ab
Eine Mahnsperre gilt höchstens zwei Jahre und endet danach von selbst. Bis dahin schlagen Start und Mieteingangsbericht den Mieter nicht vor.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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