Mietverhältnis und Mieterwechsel
Gewerbemiete mit Umsatzsteuer
Bei Gewerbe und Stellplatz können Sie zur Umsatzsteuer optieren (§ 9 UStG). Das schalten Sie im Mietverhältnis ein. Ob die Option für Sie in Frage kommt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Bei Wohnraum gibt es die Option nicht.
In immoflow: Objekte › Mietverhältnisse › Mietverhältnis › Weitere Angaben
Schritt für Schritt
Objekte › Mietverhältnisse öffnen, das Mietverhältnis anklicken, „Bearbeiten“ und „Weitere Angaben“ wählen.
Bei „Vertragsart“ „Gewerbe“ oder „Stellplatz/Garage“ wählen.
„Vermietung mit Umsatzsteuer (Option nach § 9 UStG)“ anhaken.
„Monatliche Sollstellungen mit 19 % Umsatzsteuer“ prüfen. Beim Einschalten der Option ist es zunächst angehakt.
Kaltmiete und Vorauszahlungen als Nettobeträge eintragen und speichern.
Ergebnis
Neue Sollstellungen zeigen Netto, Umsatzsteuer und Brutto. Für die Nebenkostenabrechnung gilt als Voreinstellung netto zuzüglich 19 %. Eine Rechnung erstellen Sie mit der E-Rechnung.
Sonderfälle
Bereits angelegte Sollstellungen
Die Einstellung gilt für neu angelegte Sollstellungen. Schon angelegte Monate bleiben, wie sie sind.
Stellplatz mit Wohnung
Ein Stellplatz, der zusammen mit einer Wohnung vermietet wird, ist meist steuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie optieren.
Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Die E-Rechnung mit Umsatzsteuer gibt es dann nicht.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Unter Buchhaltung › Steuer finden Sie eine Umsatzsteuer-Übersicht als Grundlage. Die Anmeldung übernimmt Ihre Steuerberatung oder ELSTER, immoflow übermittelt nichts an das Finanzamt.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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