Mietverhältnis und Mieterwechsel
E-Rechnung stornieren und neu erstellen
Eine erstellte E-Rechnung löschen Sie nicht, Sie stornieren sie. immoflow erstellt eine Stornorechnung mit eigener Nummer und negativen Beträgen. Danach erstellen Sie die korrigierte Rechnung.
In immoflow: Objekte › Mietverhältnisse › Mietverhältnis › E-Rechnung
Schritt für Schritt
Das Gewerbe-Mietverhältnis mit USt-Option öffnen und im Kasten „E-Rechnung“ auf „E-Rechnung erstellen“ klicken. Darunter erscheint die Liste „Bereits erstellt“.
Bei der falschen Rechnung „Stornieren“ wählen.
„Storno-Datum“ prüfen und bei Bedarf einen „Grund (optional)“ eintragen.
„Stornorechnung erstellen“ wählen. PDF oder XML der Stornorechnung werden heruntergeladen.
Danach die richtige Rechnung neu erstellen, wie unter E-Rechnung für Gewerbemieter beschrieben.
Ergebnis
Die ursprüngliche Rechnung bleibt erhalten und ist als „storniert“ gekennzeichnet. Die Stornorechnung hat eine eigene Nummer.
Sonderfälle
Rechnung war schon versendet
Der Mieter hat dann die ursprüngliche Rechnung. Schicken Sie ihm die Stornorechnung und die neue Rechnung jeweils mit „Senden“ oder „Erneut senden“.
Wo „Stornieren“ erscheint
Die Schaltfläche steht nur bei normalen Rechnungen, die noch nicht storniert sind. Eine Stornorechnung lässt sich nicht noch einmal stornieren.
Nummern bleiben fortlaufend
Rechnungsnummern werden fortlaufend vergeben und nicht zurückgenommen. Auch die Stornorechnung bekommt eine eigene Nummer.
Steuerliche Behandlung der Korrektur
Wie Sie die Korrektur in der Umsatzsteuer behandeln, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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