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Mietverhältnis und Mieterwechsel

E-Rechnung stornieren und neu erstellen

Eine erstellte E-Rechnung löschen Sie nicht, Sie stornieren sie. immoflow erstellt eine Stornorechnung mit eigener Nummer und negativen Beträgen. Danach erstellen Sie die korrigierte Rechnung.

In immoflow: Objekte › Mietverhältnisse › Mietverhältnis › E-Rechnung

Schritt für Schritt

  1. Das Gewerbe-Mietverhältnis mit USt-Option öffnen und im Kasten „E-Rechnung“ auf „E-Rechnung erstellen“ klicken. Darunter erscheint die Liste „Bereits erstellt“.

  2. Bei der falschen Rechnung „Stornieren“ wählen.

  3. „Storno-Datum“ prüfen und bei Bedarf einen „Grund (optional)“ eintragen.

  4. „Stornorechnung erstellen“ wählen. PDF oder XML der Stornorechnung werden heruntergeladen.

  5. Danach die richtige Rechnung neu erstellen, wie unter E-Rechnung für Gewerbemieter beschrieben.

Ergebnis

Die ursprüngliche Rechnung bleibt erhalten und ist als „storniert“ gekennzeichnet. Die Stornorechnung hat eine eigene Nummer.

Sonderfälle

Rechnung war schon versendet

Der Mieter hat dann die ursprüngliche Rechnung. Schicken Sie ihm die Stornorechnung und die neue Rechnung jeweils mit „Senden“ oder „Erneut senden“.

Wo „Stornieren“ erscheint

Die Schaltfläche steht nur bei normalen Rechnungen, die noch nicht storniert sind. Eine Stornorechnung lässt sich nicht noch einmal stornieren.

Nummern bleiben fortlaufend

Rechnungsnummern werden fortlaufend vergeben und nicht zurückgenommen. Auch die Stornorechnung bekommt eine eigene Nummer.

Steuerliche Behandlung der Korrektur

Wie Sie die Korrektur in der Umsatzsteuer behandeln, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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