Glossar der Immobilienverwaltung
Mietspiegel
Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete einer Gemeinde. Er ist die häufigste Begründung, wenn Sie die Miete nach § 558 BGB erhöhen.
Mietspiegel in der Praxis
Ein Mietspiegel zeigt, welche Mieten in einer Gemeinde für vergleichbare Wohnungen üblich sind. Danach richtet sich die ortsübliche Vergleichsmiete. Bis zu dieser Grenze dürfen Sie die Miete erhöhen, wenn der Mieter zustimmt.
Die Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein. Innerhalb von drei Jahren darf sie um höchstens 20 % steigen, in vielen Städten nur um 15 % (Kappungsgrenze). Statt des Mietspiegels können Sie die Erhöhung auch mit einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen begründen.
Mietspiegel in immoflow
Unter Mietanpassungen wählen Sie die Art „Mietspiegel“ und tragen die Vergleichsmiete je m² ein. immoflow berechnet daraus den Vorschlag für die neue Miete und berücksichtigt die Kappungsgrenze. Voreingestellt sind 15 %, prüfen Sie den Wert für Ihre Gemeinde. Der Brief mit der Bitte um Zustimmung entsteht direkt aus der Mietanpassung.
Der Begriff gehört zum Modul Mietverhältnisse: Verträge, Kautionen, Mietanpassungen und Übergaben sauber dokumentiert – vom Einzug bis zur Kündigung.
Quellen
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