Glossar der Immobilienverwaltung
Indexmiete
Miete, die sich nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts richtet (§ 557b BGB). Sie bleibt jeweils mindestens ein Jahr unverändert.
Indexmiete in der Praxis
Bei einer Indexmiete ist im Mietvertrag vereinbart, dass sich die Miete mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts verändert. Steigen die Preise, dürfen Sie die Miete im gleichen Verhältnis anheben.
Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Die Erhöhung erklären Sie in Textform. Sie gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang beim Mieter. Eine Erhöhung nach Mietspiegel ist daneben ausgeschlossen.
Beispiel
Kaltmiete 800,00 €, VPI bei der letzten Festsetzung 110,0, heute 115,5. Die Steigerung beträgt 5 %, die neue Kaltmiete also 840,00 €.
Indexmiete in immoflow
Unter Mietanpassungen planen Sie eine Indexerhöhung: Sie tragen den alten und den neuen VPI-Wert ein, immoflow rechnet die neue Miete aus und schlägt das Datum vor, ab dem sie gilt. Mit einem Klick entsteht der Brief an den Mieter. Die neue Miete übernehmen Sie danach in die Sollstellungen.
Der Begriff gehört zum Modul Mietverhältnisse: Verträge, Kautionen, Mietanpassungen und Übergaben sauber dokumentiert – vom Einzug bis zur Kündigung.
Quellen
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