Mietverhältnis und Mieterwechsel
Wohnungsgeberbestätigung erstellen
Für die Anmeldung beim Bürgeramt braucht Ihr Mieter eine Bestätigung von Ihnen als Wohnungsgeber. immoflow erstellt sie aus dem Mietverhältnis, für den Einzug und bei Bedarf für den Auszug.
In immoflow: Objekte › Mietverhältnisse › Mietverhältnis › Weitere Aktionen
Schritt für Schritt
Das Mietverhältnis öffnen und das Menü „Weitere Aktionen“ öffnen.
„Wohnungsgeberbestätigung erstellen“ wählen. Bei einem Mietverhältnis mit Mietende steht dort auch „Wohnungsgeberbestätigung Auszug“.
Den Brief unter Briefe prüfen. Die Angaben zu Ihnen, zur Wohnung und zum Mieter kommen aus Briefkopf, Objekt und Mietverhältnis.
Fertigstellen und dem Mieter per E-Mail senden oder ausdrucken.
Sonderfälle
Frist und Rechtsgrundlage
Die Mitwirkung des Wohnungsgebers regelt § 19 Bundesmeldegesetz. Die Vorlage nennt, dass der Einzug innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen ist (§ 19 Abs. 1 mit § 17 Abs. 1 BMG). Prüfen Sie im Einzelfall, was gilt.
Auszug
Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn der Mieter keine neue Wohnung im Inland bezieht (§ 17 Abs. 2 BMG). Nur dann braucht er die Bestätigung für den Auszug.
Eigentümer ist nicht der Vermieter
Die Vorlage nimmt die Angaben zum Eigentümer aus dem Objekt. Tragen Sie die Eigentümer dort ein, wenn sie vom Absender im Briefkopf abweichen.
Stand: 03.11.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Lieber selbst ausprobieren?
In der Live-Demo sehen Sie die Software mit Beispieldaten, ganz ohne Registrierung.
Bis 25 Einheiten dauerhaft kostenlos, ohne Kreditkarte.