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Mietverhältnis und Mieterwechsel

Wohnungsgeberbestätigung erstellen

Für die Anmeldung beim Bürgeramt braucht Ihr Mieter eine Bestätigung von Ihnen als Wohnungsgeber. immoflow erstellt sie aus dem Mietverhältnis, für den Einzug und bei Bedarf für den Auszug.

In immoflow: Objekte › Mietverhältnisse › Mietverhältnis › Weitere Aktionen

Schritt für Schritt

  1. Das Mietverhältnis öffnen und das Menü „Weitere Aktionen“ öffnen.

  2. „Wohnungsgeberbestätigung erstellen“ wählen. Bei einem Mietverhältnis mit Mietende steht dort auch „Wohnungsgeberbestätigung Auszug“.

  3. Den Brief unter Briefe prüfen. Die Angaben zu Ihnen, zur Wohnung und zum Mieter kommen aus Briefkopf, Objekt und Mietverhältnis.

  4. Fertigstellen und dem Mieter per E-Mail senden oder ausdrucken.

Sonderfälle

Frist und Rechtsgrundlage

Die Mitwirkung des Wohnungsgebers regelt § 19 Bundesmeldegesetz. Die Vorlage nennt, dass der Einzug innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen ist (§ 19 Abs. 1 mit § 17 Abs. 1 BMG). Prüfen Sie im Einzelfall, was gilt.

Auszug

Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn der Mieter keine neue Wohnung im Inland bezieht (§ 17 Abs. 2 BMG). Nur dann braucht er die Bestätigung für den Auszug.

Eigentümer ist nicht der Vermieter

Die Vorlage nimmt die Angaben zum Eigentümer aus dem Objekt. Tragen Sie die Eigentümer dort ein, wenn sie vom Absender im Briefkopf abweichen.

Stand: 03.11.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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