Kostenlos starten

Wenn etwas nicht klappt

Beleg erkannt, aber nicht in der Abrechnung

Die KI hat den Beleg erkannt, er fehlt aber in der Nebenkostenabrechnung. Im Schritt „Kosten“ steht unter „Noch nicht in der Abrechnung“ der Grund: „Noch nicht bestätigt: Erst bestätigte Belege zählen.“, „Nicht lesbar: Bitte die Angaben von Hand ergänzen.“, „Kein Objekt zugeordnet.“ oder „Als nicht umlagefähig erfasst.“

In immoflow: Nebenkosten › Abrechnung › Schritt „Kosten“ › „Belege hochladen“

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie im Schritt „Kosten“ die Liste „Noch nicht in der Abrechnung“. Jeder Beleg steht mit seinem Grund darin.

  2. Bei „Noch nicht bestätigt“ wählen Sie „Bestätigen und übernehmen“. Ist ein Beleg vermutlich doppelt oder fehlt eine Angabe, wählen Sie „Prüfen“.

  3. Bei „Nicht lesbar“ öffnen Sie den Beleg mit „Prüfen“ und tragen Betrag, Datum und Kostenart von Hand ein.

  4. Bei „Kein Objekt zugeordnet“ wählen Sie im Beleg das Objekt der Abrechnung.

  5. Bei „Als nicht umlagefähig erfasst“ prüfen Sie die Kostenart. Reparaturen bleiben bewusst draußen und stehen unter „… Belege sind als nicht umlagefähig erfasst“.

  6. Fehlt der Beleg trotz Bestätigung, prüfen Sie Rechnungsdatum und Leistungszeitraum. Liegen beide außerhalb des Abrechnungszeitraums, gehört er nicht in diese Abrechnung.

Ergebnis

Der Beleg steht in der Abrechnung, oder Sie wissen, warum nicht.

Sonderfälle

Anderes Objekt

Gehört ein Beleg laut Erkennung zu einem anderen Objekt, steht: „… gehört laut Erkennung zu einem anderen Objekt. Bitte unter Buchhaltung › Belege prüfen.“

Schon in einer anderen Abrechnung

Ein Beleg mit „schon in NK …“ steckt in einer anderen Abrechnung. Ohne Leistungszeitraum fragt immoflow: „gehört die Rechnung in dieses Jahr?“

Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Lieber selbst ausprobieren?

In der Live-Demo sehen Sie die Software mit Beispieldaten, ganz ohne Registrierung.

Bis 25 Einheiten dauerhaft kostenlos, ohne Kreditkarte.