Erste Schritte
Selbst genutzte Einheit erfassen
Wohnen Sie selbst in einer Einheit des Hauses, erfassen Sie sie als Mietverhältnis mit der Vertragsart „Eigennutzung“. Dafür brauchen Sie weder Mieter noch Miete.
In immoflow: Objekte › Mietverhältnisse › „Mietverhältnis anlegen“
Schritt für Schritt
Im Objekt-Assistenten: Öffnen Sie im Schritt „Vermietung“ bei der Einheit „Weitere Angaben“ und wählen Sie bei „Vertragsart“ den Wert „Eigennutzung“.
Bei einem bestehenden Objekt: Wählen Sie Objekte › Mietverhältnisse › „Mietverhältnis anlegen“, die Einheit und unter „Weitere Angaben“ die Vertragsart „Eigennutzung“. Ein Mieter ist nicht nötig.
Tragen Sie ein, seit wann Sie die Einheit selbst nutzen. Ein ungefähres Datum reicht.
Geben Sie die Zahl der Personen an. Die Nebenkostenabrechnung braucht sie für Kosten, die nach Personen verteilt werden.
Speichern Sie.
Ergebnis
Die Einheit gilt als selbst genutzt. Es entstehen keine Sollstellungen und keine offenen Mieten. In der Nebenkostenabrechnung trägt der Vermieter den Anteil der Einheit.
Sonderfälle
Aus Eigennutzung wird Vermietung
Tragen Sie bei der Eigennutzung ein Mietende ein und legen Sie danach das neue Mietverhältnis an. Überschneiden sich die Zeiträume, warnt immoflow vor zwei Mieten im Monat.
Nebenkostenabrechnung
Selbst genutzte Einheiten behandelt immoflow in der Abrechnung wie Leerstand: Ihr Anteil bleibt bei Ihnen (siehe Leerstand in der Abrechnung).
Steuer
Selbst genutzte Teile gehören in der Regel nicht in die Anlage V. Wie Sie gemeinsame Kosten aufteilen, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
Nur zeitweise selbst genutzt
Nutzen Sie die Einheit nur eine Zeit lang selbst, legen Sie je Zeitraum ein Mietverhältnis an: die Eigennutzung mit Start und Mietende, daneben die Vermietung.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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