Belege und Steuer
AfA und Schuldzinsen erfassen
Die Anlage V in immoflow enthält AfA und Schuldzinsen, soweit Sie sie erfasst haben. Die AfA berechnet immoflow aus den Kaufdaten des Objekts. Die Zinsen kommen aus der Zinsbescheinigung Ihrer Bank. Ob alles richtig ist, prüft Ihre Steuerberatung.
In immoflow: Objekte › Objekt › Übersicht › „Bearbeiten“ › „Steuer: Kauf und AfA“
Schritt für Schritt
Objekte öffnen, das Objekt wählen und auf der Übersicht „Bearbeiten“ wählen.
Im Fenster „Stammdaten bearbeiten“ den Bereich „Steuer: Kauf und AfA“ aufklappen.
Anschaffungsdatum, Kaufpreis und Anschaffungsnebenkosten eintragen. Das Fertigstellungsjahr des Gebäudes angeben.
Den Anteil Grund und Boden in Prozent oder Euro eintragen. Er steht oft im Kaufvertrag. Ohne ihn lässt sich die AfA nicht berechnen. „Speichern“.
Buchhaltung › Steuer & Export öffnen. In der Zeile Schuldzinsen „Zinsbescheinigung eintragen“ wählen.
Darlehen, Bank und „Gezahlte Zinsen im Jahr“ eintragen. Nur die Zinsen, nicht die Tilgung.
Ergebnis
Die Steuerübersicht zeigt AfA und Schuldzinsen je Objekt. Sie können sie mit der Anlage V als PDF oder CSV weitergeben.
Sonderfälle
Neubau oder späterer AfA-Beginn
Unter „Beginn der AfA (abweichend)“ tragen Sie ein anderes Datum ein, etwa die Fertigstellung. Leer gilt das Anschaffungsdatum.
Eigener AfA-Satz
Einen abweichenden Satz tragen Sie nur mit Nachweis ein, zum Beispiel einem Gutachten. Die Begründung halten Sie im Feld fest. Lassen Sie das vorab mit der Steuerberatung klären.
Keine Zinsbescheinigung
Ohne Bescheinigung nimmt immoflow gebuchte Zinsen, sonst den Tilgungsplan des erfassten Darlehens. Eine erfasste Bescheinigung ersetzt für das Jahr beides.
Darlehen nicht erfasst
Unter Steuer & Export führt „Darlehen erfassen“ zu den Darlehen. Dort legen Sie es an.
Stand: 31.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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