Belege und Steuer
Anlage V: Einnahmen und Werbungskosten je Objekt
Unter Steuer & Export zeigt immoflow je Objekt und Jahr Einnahmen und Werbungskosten mit den Zeilen der Anlage V, dazu AfA und Schuldzinsen.
In immoflow: Buchhaltung › Steuer & Export
Schritt für Schritt
Buchhaltung › Steuer & Export öffnen.
Jahr und Objekt wählen.
Die Summen je Zeile prüfen. Nicht zugeordnete Umsätze fehlen hier, ordnen Sie sie vorher zu.
Als PDF oder CSV herunterladen und an Ihre Steuerberatung geben.
Sonderfälle
Mehrere Eigentümer
Gehört das Objekt mehreren Personen, teilt die Steuerberatung die Beträge nach den Anteilen auf. Die Anteile erfassen Sie im Objekt unter Übersicht › Eigentümer.
Nebenkostenabrechnung im Folgejahr
Steuerlich zählt der Zahlungszeitpunkt. Eine Nachzahlung für 2025, die 2026 eingeht, ist eine Einnahme 2026.
Eigennutzung oder Leerstand
Werbungskosten für leerstehende Wohnungen sind abziehbar, wenn Sie weiter vermieten wollen. Selbst genutzte Teile gehören nicht in die Anlage V. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Stand: 26.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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