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Vermietung und Mieter-Service

Energieausweis erfassen und Ablauf sehen

Den Energieausweis erfassen Sie als Nachweis oder direkt im Energiemonitoring im Reiter „Energieausweise“. Beides ist derselbe Eintrag. Mit „Gültig bis“ erinnert immoflow Sie an den Ablauf.

In immoflow: Alle Funktionen › Haus & Handwerker › Energie › Energieausweise

Schritt für Schritt

  1. Alle Funktionen › Haus & Handwerker öffnen, den Reiter „Energie“ und dort „Energieausweise“ wählen.

  2. „Energieausweis erfassen“ wählen, das Objekt aussuchen und „Gültig bis“ eintragen.

  3. Weitere Angaben aus dem Ausweis übernehmen und unter „Erinnern (Tage vorher)“ festlegen, wann immoflow Sie erinnert.

  4. Speichern. Die Kacheln zeigen „Gültig“, „Läuft bald ab“, „Abgelaufen“ und „Objekte ohne Ausweis“.

Sonderfälle

Gültigkeit und Vorlage bei Vermietung

Ein Energieausweis wird für zehn Jahre ausgestellt (§ 79 Abs. 3 GEG). Bei Vermietung ist er Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben (§ 80 Abs. 4 und 5 GEG). Prüfen Sie im Einzelfall, was für Ihr Gebäude gilt.

Angaben im Inserat

In der Vermarktung zeigt das Exposé eine Liste der Pflichtangaben aus dem Energieausweis für Anzeigen (§ 87 GEG).

Stand: 03.11.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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