Vermieterpflichten & Fristen
Verkehrssicherungspflicht für Vermieter: Winterdienst, Haus und Haftung
Wofür Vermieter haften, was beim Winterdienst gilt, wie weit die Streupflicht reicht und wie Sie Kontrollen dokumentieren. Mit Checkliste und BGH-Urteilen.
Von Redaktion immoflowVeröffentlicht am 7 Minuten LesezeitStand: Oktober 2026
InhaltWas ist die Verkehrssicherungspflicht?
Ein Sturz auf dem vereisten Hauszugang, ein herabfallender Ast oder eine defekte Treppenhausbeleuchtung: Solche Fälle führen schnell zur Frage nach der Verkehrssicherungspflicht. Gerade vor dem Winter sollten Vermieter klären, wer räumt, wer kontrolliert und wie das belegt wird, denn im Streitfall zählt, was sich nachweisen lässt.
Dieser Ratgeber richtet sich an private Vermieter und Hausverwaltungen. Er erklärt die Rechtsgrundlagen, die wichtigsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Streupflicht und die Grenzen der Pflicht. Eine Checkliste für den Herbst und ein Muster für das Kontrollprotokoll helfen bei der Umsetzung.
Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss andere davor schützen. Ein eigener Paragraf dazu fehlt; die Pflicht leitet die Rechtsprechung aus der allgemeinen Schadensersatzpflicht in § 823 Abs. 1 BGB ab. Bei Vermietern kommt der Mietvertrag hinzu: Nach § 535 Abs. 1 BGB müssen Sie die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Dazu gehört auch ein sicherer Zugang.
Für Gebäude gilt zusätzlich § 836 BGB: Stürzt ein Gebäude oder ein mit dem Grundstück verbundenes Werk ein oder lösen sich Teile, etwa Dachziegel, haftet der Besitzer des Grundstücks für den Schaden, wenn dies auf fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung beruht. Er kann sich entlasten, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat. Genau dafür brauchen Sie Nachweise über Ihre Kontrollen.
Unzumutbares verlangt die Pflicht nicht. Sie schützt nicht vor jedem denkbaren Risiko, sondern verlangt Maßnahmen, die im Einzelfall nötig und zumutbar sind.
Wofür Vermieter sorgen müssen
- Bereich
- Zugänge und Wege
- Was Sie prüfen
- Stolperstellen, lose Platten, Geländer
- Bereich
- Treppenhaus und Keller
- Was Sie prüfen
- Beleuchtung, Handläufe, freie Fluchtwege
- Bereich
- Dach und Fassade
- Was Sie prüfen
- lose Ziegel, Dachrinnen, Putz, Schneelast
- Bereich
- Bäume
- Was Sie prüfen
- Krankheitsbefall, herabfallende Äste
- Bereich
- Spielplatz, Hof, Müllplatz
- Was Sie prüfen
- Geräte, Abdeckungen, Beleuchtung
- Bereich
- Winter
- Was Sie prüfen
- Räumen und Streuen der Wege
Bäume: Zur Verkehrssicherung gehört es, den Baumbestand in angemessenen Zeitabständen zu überwachen, etwa auf Krankheitsbefall oder Äste, die herunterfallen könnten (BGH, Urteil vom 13.06.2017 – VI ZR 395/16). Feste Intervalle nennt das Gesetz nicht; bei großen oder alten Bäumen sollten Sie eine Fachkraft einbeziehen.
Elektrik: Ohne besonderen Anlass müssen Vermieter die Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen nicht regelmäßig generalüberprüfen lassen (BGH, Urteil vom 15.10.2008 – VIII ZR 321/07). Ungewöhnliche oder wiederholte Störungen können aber Anlass geben, die gesamte Installation prüfen zu lassen. Melden Mieter so etwas, reagieren Sie mehr als nur mit dem Tausch einer Sicherung.
Winterdienst: Wann besteht die Streupflicht?
Die Pflicht zum Räumen und Streuen setzt zweierlei voraus. Der Bundesgerichtshof verlangt entweder eine allgemeine Glätte oder erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr aufgrund vereinzelter Glättestellen (Urteil vom 14.02.2017 – VI ZR 254/16). Nur vereinzelte Glättestellen ohne solche Anhaltspunkte begründen keine Streupflicht (Urteil vom 12.06.2012 – VI ZR 138/11).
Wann und wie breit geräumt werden muss, ergibt sich aus der Satzung Ihrer Gemeinde. Dort steht auch, ob die Räum- und Streupflicht für den öffentlichen Gehweg auf die Anlieger übertragen ist. Lesen Sie diese Satzung für jedes Objekt, denn die Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort. Eine Satzung darf aber keine Leistungspflichten begründen, die über die Grenze der Zumutbarkeit hinausgehen; sie ist entsprechend auszulegen (VI ZR 254/16).
Die Pflicht endet regelmäßig an der Grundstücksgrenze
Hat die Gemeinde die Räum- und Streupflicht nicht auf den Anlieger übertragen, müssen Vermieter den öffentlichen Gehweg regelmäßig nicht räumen, auch nicht für den Zugang zum Haus (BGH, Urteil vom 21.02.2018 – VIII ZR 255/16). Eine Ausnahme kommt nur bei besonderen, vom Vermieter geschaffenen oder beherrschten Gefahrenlagen in Betracht. Ist die Pflicht übertragen, gilt dagegen die Satzung.
Winterdienst übertragen
Sie können den Winterdienst an einen Dienstleister, einen Hauswart oder die Mieter übertragen. Bei Mietern muss das klar im Mietvertrag stehen; prüfen Sie, ob die Regelung in Ihrem Formular wirksam vereinbart ist, und klären Sie, wer bei Abwesenheit einspringt. Eine reine Hausordnung, die erst nach Vertragsschluss übergeben wird, ist dafür ein unsicherer Weg.
Wichtig ist die Folge: Die Übertragung entlastet Sie nicht vollständig. Der Dritte wird für den Gefahrenbereich verantwortlich, Sie bleiben aber in Grenzen zur Überwachung verpflichtet (BGH, VI ZR 395/16). Prüfen Sie stichprobenartig, ob wirklich geräumt wird, und lassen Sie sich Einsätze bestätigen.
Haftung und Kosten
Verletzen Sie die Pflicht schuldhaft, können Geschädigte Schadensersatz verlangen. Mieter haben zusätzlich vertragliche Ansprüche aus § 536a BGB. Der Nachweis, was Sie unternommen haben, entscheidet oft über den Ausgang. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Haus durch eine passende Haftpflichtversicherung abgedeckt ist; das Versicherungsangebot der immoflow GmbH ist eine Möglichkeit.
Laufende Kosten können umlagefähig sein, wenn der Mietvertrag das vorsieht, zum Beispiel für die Pflege von Zugängen und Zufahrten (§ 2 Nr. 10 BetrKV) oder den Hauswart (Nr. 14). Reparaturen sind es nicht. Einzelheiten stehen im Ratgeber umlagefähige Nebenkosten.
Checkliste für den Herbst
Vor dem Winter erledigen
- Satzung der Gemeinde lesen: Wer räumt den Gehweg, zu welchen Zeiten, wie breit?
- Flächen festlegen: Hauszugang, Wege zu Mülltonnen, Stellplätzen und Keller
- Zuständigkeit schriftlich regeln und Vertretung klären
- Streumittel und Räumgerät bereitstellen
- Dachrinnen, Fallrohre und lose Bauteile prüfen
- Bäume und Äste kontrollieren
- Beleuchtung an Eingang und Wegen testen
- Rundgang mit Datum und Ergebnis dokumentieren
Kontrollen dokumentieren: ein einfaches Protokoll
Ein Formular schreibt das Gesetz nicht vor. Wichtig ist, dass Sie später zeigen können, wann jemand was geprüft hat und was daraus folgte. Eine Zeile je Kontrolle genügt, solange sie vollständig ist. Fotos von Mängeln und die Rechnung der Reparatur legen Sie dazu.
- Datum
- 05.11.
- Bereich
- Hauszugang
- Befund
- Platte lose
- Maßnahme
- Handwerker beauftragt
- Erledigt
- 12.11.
- Datum
- 05.11.
- Bereich
- Dachrinne
- Befund
- Laub in der Rinne
- Maßnahme
- gereinigt
- Erledigt
- 07.11.
- Datum
- 05.11.
- Bereich
- Eingang
- Befund
- Leuchte defekt
- Maßnahme
- Leuchtmittel getauscht
- Erledigt
- 05.11.
Legen Sie auch fest, wer das Protokoll führt und wie oft. Ein Termin vor dem Winter und einer nach Stürmen oder starkem Frost ist ein sinnvoller Rahmen, ersetzt aber nicht die Reaktion auf konkrete Hinweise.
Typische Fehler
- Satzung nicht gelesen: Sie gehen davon aus, nicht zuständig zu sein, dabei wurde die Pflicht auf Anlieger übertragen.
- Keine Kontrolle nach der Übertragung: Der Dienstleister erscheint nicht, und niemand merkt es.
- Keine Nachweise: Rundgänge und Reparaturen sind erfolgt, lassen sich aber nicht belegen.
- Mietermeldungen liegen geblieben: Wer von einer Gefahr weiß und nicht reagiert, hat ein Haftungsproblem.
So setzen Sie das mit immoflow um
Im Modul Aufgaben & Fristen finden Sie Checklisten, Wartungspläne und Pflichtnachweise. Legen Sie den Herbstrundgang als wiederkehrende Aufgabe je Objekt an und legen Sie Belege in Dokumente ab. Über den QR-Aushang melden Mieter Gefahrenstellen mit Foto, ohne Konto.
Alle Pflichten im Überblick stehen im Leitfaden Vermieterpflichten. Die Live-Demo zeigt die Software ohne Registrierung.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter den Gehweg vor dem Haus räumen?
Kann der Vermieter den Winterdienst auf Mieter übertragen?
Wann muss gestreut werden?
Wie oft muss ein Vermieter Bäume kontrollieren?
Muss der Vermieter die Elektrik regelmäßig prüfen lassen?
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder; maßgeblich sind die Gesetze und die Umstände Ihres Einzelfalls.
Quellen
- § 535 BGB – Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (öffnet in neuem Fenster)
- § 536a BGB – Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch (öffnet in neuem Fenster)
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht (öffnet in neuem Fenster)
- § 836 BGB – Haftung des Grundstücksbesitzers (öffnet in neuem Fenster)
- § 2 BetrKV – Aufstellung der Betriebskosten (öffnet in neuem Fenster)
- BGH, Urteil vom 21.02.2018 – VIII ZR 255/16 (Entscheidungssuche des Bundesgerichtshofs) (öffnet in neuem Fenster)
- BGH, Urteil vom 14.02.2017 – VI ZR 254/16 (Entscheidungssuche des Bundesgerichtshofs) (öffnet in neuem Fenster)
- BGH, Urteil vom 12.06.2012 – VI ZR 138/11 (Entscheidungssuche des Bundesgerichtshofs) (öffnet in neuem Fenster)
- BGH, Urteil vom 13.06.2017 – VI ZR 395/16 (Entscheidungssuche des Bundesgerichtshofs) (öffnet in neuem Fenster)
- BGH, Urteil vom 15.10.2008 – VIII ZR 321/07 (Entscheidungssuche des Bundesgerichtshofs) (öffnet in neuem Fenster)
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Weiterlesen
- Leitfaden VermieterpflichtenPrüfungen, Nachweise und Stichtage mit Rechtsquellen.
- Leitfaden MietverwaltungAlle Aufgaben vom Mietvertrag bis zum Auszug mit Fristen.
- Umlagefähige NebenkostenWelche Kosten Sie auf Mieter umlegen dürfen und welche nicht.
- Modul Aufgaben & FristenChecklisten, Wartungen und Nachweise je Objekt im Blick.
- Glossar: FristFristen und Wartungstermine, kurz erklärt.
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